Schiesser Fritz · Ständerat · 2006-12-20
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-12-20
Wortprotokoll
Gemäss Antrag der Mehrheit würden wir in einem Teilbereich der Landwirtschaft das Prinzip der internationalen Erschöpfung im Patentrecht einführen. Ich hätte von Frau Bundesrätin Leuthard gerne eine Antwort auf die Frage: Welche anderen, mit der Schweiz vergleichbaren Industriestaaten kennen das System der internationalen Erschöpfung - in Teilbereichen oder generell? Ich behaupte, wir wären einer der ganz wenigen Industriestaaten, die zum System der internationalen Erschöpfung übergehen würden.
Immerhin geht es bei diesen Teilbereichen gemäss Absatz 2 von Artikel 27b auch um Traktoren, Maschinen, Geräte und Einrichtungen sowie deren Bestandteile. Über die Bedeutung der Maschinenindustrie in der Schweiz brauche ich keine Ausführungen zu machen.
Ich teile die Auffassung von Herrn Kollege Lauri, dass die Auswirkungen einer Parallelimportmöglichkeit im Bereich von Patenten überschätzt werden. Bereits für den Minderheitsantrag haben wir Aussagen über die finanziellen Wirkungen, die umstritten sind. Im Papier, das ich vom Schweizerischen Bauernverband bekommen habe, wird vom Antrag der Mehrheit der WAK ausgegangen. Da sind also die Absätze 1 und 2 enthalten, also auch die Investitionsgüter. In diesem Papier wird in Würdigung dieses Antrages von 25 bis 30 Millionen Franken Kostenreduktion gesprochen. Entweder ist dieses Papier falsch, oder dann hat man wirklich das Ganze einbezogen und ist auf einen doch relativ bescheidenen Betrag gekommen. Ich weise noch einmal darauf hin, dass das ein Papier des Schweizerischen Bauernverbandes ist. Das sollte mindestens in dieser Frage eine unverdächtige Seite sein. 25 bis 30 Millionen Franken wären im Promillebereich dessen, was hier an Kosten anfällt. Ob dann auch, selbst wenn dieser Betrag anfallen würde, alles in die Taschen der Bauern flösse, bezweifle ich, obwohl ich es hoffe. Ich frage mich, ob nicht das eine oder andere noch abgezweigt würde.
Frau Bundesrätin Leuthard, ich bitte Sie, zuhanden des Amtlichen Bulletins drei Fragen zu beantworten:
1. Ergeben sich aus der Einführung des Prinzips der internationalen Erschöpfung in einem Teilbereich der Landwirtschaft, also gemäss Artikel 27b, präjudizierende Wirkungen für andere Branchen der Wirtschaft, namentlich für patentsensible?
2. Ergeben sich - ich spreche immer vom Mehrheitsantrag - negative präjudizierende Wirkungen auf die Einführung eines andern Erschöpfungssystems durch die Schweiz? Ich spreche von der regionalen Erschöpfung, z. B. in einem Abkommen mit der EU. Damit es klar ist: Wenn wir jetzt die internationale Erschöpfung in diesem Bereich einführten, hätte das negative Auswirkungen auf ein späteres Abkommen mit der Europäischen Union über die regionale Erschöpfung zwischen der Europäischen Union und der Schweiz? Das wäre im Übrigen das, was Frau Sommaruga anstrebt.
3. Wie verträgt sich die internationale Erschöpfung in Teilbereichen der Landwirtschaft - es geht wiederum um Artikel 27b - mit einem allfälligen Freihandelsabkommen mit der Europäischen Union?
Das sind die drei Fragen, die ich gerne beantwortet hätte, damit der Rat in Kenntnis dieser Fakten entscheiden kann. Ich weise einfach darauf hin, dass der andere Rat in diesen Minuten über eine Revision des Patentrechtes entscheidet und genau diese Frage ausgekoppelt hat - weil er offenbar gesehen hat, dass ein ausserordentlich schwieriges Gebiet mit besonderen Fragestellungen genauer anzuschauen ist. Wir aber gehen heute hin und fällen - gleichsam als Nebeneffekt in der "AP 2011" - einen Entscheid, von dem ich nicht [PAGE 1227] beurteilen kann, welche Auswirkungen er auf andere Bereiche hat, die ich in meinen Fragen genannt habe. Ich kann diese Frage jetzt nicht beurteilen. Wir hatten uns in der Kommission - und das ist verständlich - mit anderen Fragen zu befassen; und es ist auch kein Antrag des Bundesrates vorhanden; in der Botschaft steht über diese Problematik nichts. Das ist eine Ausgangslage, welche die Sache nicht erleichtert.
Darf ich auf einen Punkt zurückkommen, zu dem ich einleitend etwas bemerkt habe? Ich behaupte, wir überschätzen die Auswirkungen von Parallelimporten im patentgeschützten Bereich. Wenn ich richtig orientiert bin, und sonst möge mich Frau Bundesrätin Leuthard korrigieren, hat die Wettbewerbskommission auch mehr als zwei Jahre nach Inkrafttreten des Kartellgesetzes noch keinen Fall identifiziert, in dem Parallelimporte durch Patente verhindert worden wären, um missbräuchliche Preise zu erzwingen. Und ich erinnere mich noch gut an die Revision des Kartellgesetzes hier, insbesondere daran, dass wir gesagt haben: Jetzt machen wir Nägel mit Köpfen! Oder - so müsste ich eigentlich fragen - macht die Weko ihre Arbeit nicht richtig?
Zum Konzept der Kommissionsminderheit, also der einseitigen Einführung der regionalen Erschöpfung, kann ich nur festhalten, was der Kommissionssprecher, unser Kommissionspräsident, gesagt hat: Es gehen weite Kreise davon aus, dass ein solcher Entscheid rechtlich unzulässig wäre, weil er gegen internationale Abkommen verstossen würde. Ich teile Ihre Auffassung, Frau Sommaruga, dass keine einhellige Meinung besteht. Eine einhellige Meinung werden wir nie haben; Sie finden immer einen Juristen, der eine abweichende Auffassung vertritt. Für mich ist aber massgebend, was die grosse Menge der Experten in diesem Bereich sagt. Wenn wir diesem Antrag zustimmen sollten, dann wäre das - und Frau Sommaruga lächelt - ein Husarenstreich sondergleichen. Dann könnte der Nationalrat seine Übung abbrechen. Ich bitte Sie, diese Aspekte zu bedenken. Ich weiss, wir werden wiederum kritisiert, wir wollten keine Parallelimporte. Doch ein für unsere Wirtschaft derart wichtiges Thema darf nicht so behandelt werden.
Ich bitte Frau Bundesrätin Leuthard, die drei Fragen so klar als möglich zu beantworten, damit wir eine Ausgangslage für die Entscheidung bei Artikel 27b haben. Eine Lösung über Artikel 9a des Patentgesetzes gemäss Antrag Sommaruga kann für mich unter keinen Umständen infrage kommen.