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Germann Hannes · Ständerat · 2006-12-20

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-12-20

Wortprotokoll

Der Bundesrat schlägt vor, die Beiträge an die Verwertung von Schafwolle zu streichen. Er will dies per 31. Dezember 2009 tun.

Die Aufhebung von Artikel 51bis ist ein Element im Gesamtkonzept des Bundesrates. Er macht geltend, dass die Schafzüchter im Gegenzug von den angepassten Beiträgen für Raufutterverzehrer profitieren, wozu auch Schafe gehören. Der Bundesrat und die Kommissionsmehrheit sind überzeugt, dass dieser Schritt zu wettbewerbsfähigen Strukturen in der Schafwollverwertung führen wird. Total geht es freilich lediglich um den vergleichsweise bescheidenen Beitrag von 600 000 bis 800 000 Franken. Dieser Betrag ist sicher nicht matchentscheidend für die Existenz des gesamten Wirtschaftssektors. Aber er führt nach Ansicht des Bundesrates und der Kommissionsmehrheit zu Verzerrungen. Wenn diese Beiträge wegfallen, stellt sich ein richtiges Verhältnis unter den Tierbeständen automatisch ein. Deshalb plädiert die Mehrheit Ihrer Kommission mit dem Bundesrat für die Streichung dieser Bestimmung, womit auch die entsprechende Administration verschwindet. Die Diskussion hat gezeigt, dass die Direktzahlungen in der Höhe von insgesamt 7 Millionen Franken in Form von RGVE-Beiträgen, die an die Schafhalter ausgerichtet werden, keinen Anreiz darstellen, weniger Schafe zu halten. Es ist auch kein Anreiz für den Schafhalter, die Kosten für die Wollverwertung künftig selber zu tragen. Ein Antrag auf eine Reduktion der RGVE-Beiträge ist freilich nicht gestellt worden. Dennoch will die Kommissionsmehrheit hier ein Zeichen setzen. Es zeigt sich hier im Verhältnis von 5 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen, dass diese Mehrheit auf relativ wackligen Beinen steht - aber immerhin steht sie. Ich bitte Sie, ihr zu folgen.