Lexipedia

Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2006-12-20

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-12-20

Wortprotokoll

Mit dem neuen System sollen die Marktstützungsmassnahmen entfallen. Das haben wir heute schon einige Male gehört. Auch bei den Zuckerrüben werden demnach keine Marktstützungen, sondern Flächenbeiträge für den Anbau ausgerichtet. In Absatz 1 von Artikel 54 soll folgerichtig analog zu den anderen Ackerkulturen nur noch der Grundsatz für eine mögliche Unterstützung einer angemessenen Zuckerproduktion verankert werden. Um eine angemessene Versorgung sicherzustellen, soll der Bund künftig für die Produktion von Zuckerrüben Beiträge ausrichten können. Die bisherige Pflicht der Zuckerrübenfabriken, mit den Pflanzern die Zuckerrübenmenge sowie die Preise und Übernahmebedingungen zu vereinbaren, ist durch eine privatrechtliche Regelung zu ersetzen.

In der Kommission wurde von einigen Votanten festgestellt, dass bei der industriellen Entwicklung der beiden Zuckerfabriken in den letzten Jahren gewaltige Fortschritte gemacht worden sind. Es wurden grosse Investitionen in die Energieversorgung und in das Marketing getätigt. Die Resultate der Zuckerfabriken sind gut bis ausgezeichnet. Wenn es Probleme gäbe, entstünden sie, weil die Energiepreise und Transportkosten höher wären als jene in der EU. Trotz dieser guten Ausgangslage vertritt die Mehrheit der Kommission die Meinung, dass die Möglichkeit zur Entrichtung von Bundesbeiträgen nicht nur auf die Produktion zu beschränken sei. Nach ihrer Meinung soll auch für die Verarbeitung die Möglichkeit bestehen, auf Bundesgelder zurückzugreifen.

Die Minderheit vertritt demgegenüber die Meinung, dass die Zuckerrübenproduktion auch nach der Reform für die Schweizer Landwirte attraktiv bleibt, wenn nicht sogar attraktiver wird, wird doch die Produktion von Zuckerrüben nach der Reform mit 33 Franken, d. h. mit 7 Franken zusätzlich pro Tonne, unterstützt. Eine Unterstützung seitens des Bundes für die Verarbeitung ist deshalb nach Meinung der Minderheit nicht notwendig.

Ich möchte in diesem Zusammenhang doch noch auf einen besonderen Umstand aufmerksam machen. Ich verweise auf Artikel 56, Ölsaaten und Körnerleguminosen; Sie finden ihn auf Seite 12 der Fahne. Mit dem Hinweis auf die konsequente Umsetzung des Grundsatzes, die Mittel direkt den Produzenten zukommen zu lassen, soll in Artikel 56 die Möglichkeit von Bundesbeiträgen an die Verarbeitung gestrichen werden. Da macht sich keine Mehrheit dafür stark, dass auch hier für die Verarbeitung noch Gelder auszurichten sind. Ich möchte Sie also bitten, sich entweder so oder so zu entscheiden. Die Minderheit ist eben der Meinung, dass für die Verarbeitung keine Beiträge mehr ausbezahlt werden sollen. Es ist eine Kann-Formulierung, das ist mir auch klar, das ist der Minderheit klar. Aber wir sind ganz klar der Meinung, man sollte hier der Linie des Bundesrates folgen und eben nur noch für die Produktion Beiträge ausrichten können.

Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2006-12-20 | Lexipedia | Lexipedia