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Fünfschilling Hans · Ständerat · 2006-12-20

Fünfschilling Hans · Ständerat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-12-20

Wortprotokoll

Ich möchte mich zum Inkrafttreten äussern, und zwar deshalb, weil ja Artikel 14, wie die anderen Bestimmungen auch, erst im Jahr 2007 in Kraft tritt. Insbesondere möchte ich mich zu Artikel 14 Buchstabe e äussern, wo steht: "Mitglieder der geschäftsleitenden Organe .... sofern dem Bund eine beherrschende Stellung eingeräumt wird." In der Zwischenzeit wurde ja das noch nicht in die Praxis umgesetzt. Aber das Büro hat zumindest den betroffenen Leuten einen Brief geschrieben und gesagt, wie es das "beherrschend" interpretiere. Hier habe ich jetzt sehr grosse Probleme.

1. Es ist zum Beispiel nicht "beherrschend", wenn der Bund und das Parlament einer Organisation einige Hundert Millionen Franken bezahlen, wenn diese Organisation im ganzen mehr einnimmt und diese Hunderte von Millionen Franken, die im Parlament beschlossen werden, nicht die Mehrheit der Einnahmen dieser Organisation darstellen.

Aber: Zu diesen Organisationen gehört die SRG; sie wird erwähnt. Das Büro hat das entsprechend beschlossen, obwohl das Parlament bei der SRG keinerlei finanzielle Befugnisse hat. Sie wissen ja, Sie haben es gerade letzte Woche erlebt: Der Bundesrat spricht die Gebühren. Das heisst, dass man da als Parlamentarier keinerlei Finanzkompetenz hat, wo doch sonst das Parlament bei allen Ausgaben des Bundes die Budgethoheit hat; bei den Gebühren hat es diese nicht.

2. Man kann sagen, das Parlament habe auch die Oberaufsicht. Das Parlament hat überall die Oberaufsicht, wo entsprechende Subventionen gesprochen werden, ausser bei der SRG. Es wird gesetzlich ganz klar festgehalten, dass die SRG beispielsweise nicht der Eidgenössischen Finanzkontrolle untersteht; sie untersteht also nicht der Oberaufsicht des Parlamentes.

Trotzdem wurden jetzt alle SRG-Organe informiert, dass diese Unvereinbarkeit bestehe. Das Interessante ist: Als das Gesetz diskutiert wurde, war klar, dass bei der SRG das oberste Gremium, nämlich der Verwaltungsrat, gemeint war. In der Zwischenzeit hat das Büro entschieden, dass damit nicht nur der Verwaltungsrat, sondern alle Entscheidungsgremien der SRG - auch auf unterer Stufe - gemeint seien. Ich erwähne das, weil dies die einzige Gelegenheit ist, wo das öffentlich zur Diskussion gestellt werden kann. Ich möchte hier festhalten, dass sehr viele - auch juristische - Gutachten in eine Richtung zeigen, die besagt, dass hier eine seltsame Interpretation vonseiten des Büros vorliegt. Das Büro hat noch nicht entschieden, sondern nur vorgemerkt, wie es im Falle einer Konfliktsituation entscheiden würde. Damit ist auch keine Rechtsmittelbelehrung ausgesprochen; das heisst, dass ich nicht weiss, wer über die Interpretation des Büros entscheiden würde, ob das die Bundesversammlung oder das Bundesgericht wäre.

Heute wollte ich nur festhalten, dass nicht nur dieser Artikel 14 in Kraft tritt, sondern dass zum ersten Mal alle Bestimmungen in Kraft treten werden. Aus meiner Sicht besteht da eine Rechtsunsicherheit, die irgendwann gelöst werden muss, falls jemand diese Frage zur Diskussion stellt. Ich kann das jetzt offen sagen, weil ich nicht betroffen bin. Ich werde nicht mehr kandidieren, werde also nicht in diese Situation geraten. Ich glaube aber, dass wir vor einer Situation stehen, die nicht so einfach zu interpretieren ist.