Huber-Hotz Annemarie · 2006-12-20
Huber-Hotz Annemarie · Bern · 2006-12-20
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat sich quasi aus Effizienzgründen bereiterklärt, Ihnen im Auftrag der Ratsbüros diese Minireform vorzulegen; aus Effizienzgründen und weil er sich gleichzeitig im Rahmen der Verwaltungsreform mit den ausserparlamentarischen Kommissionen befasst und auch selber Gesetzesänderungen prüft, nämlich die Ersetzung der Kommissionenverordnung durch eine Regelung im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz. Bereits heute sieht aber die Kommissionenverordnung vor, dass Parlamentsmitglieder nur ausnahmsweise in ausserparlamentarischen Kommissionen Einsitz nehmen sollen. Es sind heute vier Mitglieder des Ständerates und 19 Mitglieder des Nationalrates, die in solchen ausserparlamentarischen Kommissionen sitzen. Der Inhalt der Vorlage des Bundesrates entspricht den Entscheiden der Ratsbüros, die nach langen Diskussionen - sie dauerten über ein Jahr - schlussendlich gefällt worden waren. [PAGE 1221]
Den Entscheid, ob die Unvereinbarkeit nur für Kommissionen mit Entscheidbefugnis, die sogenannten Behördenkommissionen, oder auch für Kommissionen mit nur beratender Funktion gelten soll, möchten wir Ihnen überlassen. Das Büro hat beschlossen, beide Kommissionen auszuschliessen. Ich möchte nur so viel sagen: Man darf sich nicht von der Annahme leiten lassen, dass die rein beratenden Kommissionen weniger wichtig seien. In seiner Botschaft führt der Bundesrat denn auch aus, dass beratende Kommissionen in keiner Weise als politisch unbedeutend und untergeordnet betrachtet werden können. Beratende Kommissionen können mit ihren materiellen Stellungnahmen, Empfehlungen, Informationen und Anregungen in bedeutendem Ausmass an der Erarbeitung von Entscheidgrundlagen beteiligt sein.
Es gibt auch ausserparlamentarische Kommissionen, die sowohl beratende Kompetenzen wie auch Entscheidkompetenzen haben. Wenn Sie der Mehrheit zustimmen - also nur die Kommissionen mit Entscheidbefugnissen aufnehmen wollen -, würden wir Ihnen vorschlagen, dass Sie jene Kommissionen mit einbeziehen, die zum Teil Entscheidkompetenzen haben, und diese den Behördenkommissionen gleichstellen.
Nur so viel, Herr David: Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission ist eine Verwaltungskommission, also eine Kommission mit rein beratender Tätigkeit. Wenn Sie der Mehrheit zustimmen, könnten Sie in der Natur- und Heimatschutzkommission bleiben.