Cathomas Sep · Nationalrat · 2007-03-06
Cathomas Sep · Nationalrat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-06
Wortprotokoll
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie beantragt Ihnen mit 14 zu 9 Stimmen, der parlamentarischen Initiative Teuscher keine Folge zu geben.
Die Initiative will eine verbindliche gesetzliche Regelung für die Errichtung eines nationalen Fonds zur Entschädigung und umfassenden Betreuung von Asbestopfern und deren Familien. Zusätzlich soll eine gesetzliche Meldepflicht für alle Eigentümer von asbesthaltigen öffentlichen und privaten Gebäuden an die zuständige Behörde eingeführt werden. Zudem verlangt die Initiative, dass alle Unternehmen, welche mit Asbest gearbeitet haben, die notwendigen Angaben an die zuständige Behörde liefern, um die Erfassung sämtlicher asbesthaltiger Gebäude zu ermöglichen. Das Asbestregister soll öffentlich einsehbar sein. Die Erarbeitung von Sanierungsmassnahmen soll an die Hand genommen werden, und Eigentümern von privaten Gebäuden soll die finanzielle Unterstützung bei mangelnden Mitteln gewährleistet werden.
Seit dem Jahr 1986 besteht eine vom damaligen Bundesamt für Umwelt verfasste Liste der mit Spritzasbest kontaminierten Gebäude. Diese Liste ist jedoch nicht vollständig und basiert nicht auf systematischen Untersuchungen aller infrage kommenden Gebäude. Aus der Sicht der Initianten müssen die Daten heute erfasst werden, weil man in zehn bis fünfzehn Jahren nicht mehr auf das Wissen der Unternehmen zurückgreifen kann, die seinerzeit Asbest verarbeitet haben.
Die Mehrheit der Kommission erachtet Asbest im Zusammenhang mit dem Rückbau und der Sanierung von alten Bauten als ein ernstzunehmendes Problem. Trotzdem lehnt sie die in der Initiative vorgesehenen Massnahmen ab. Es bestehen für den beruflich bedingten aktiven Asbestkontakt bereits heute sehr strenge Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer. Bereits im Jahr 1990 wurde zum Schutz der Arbeitnehmer ein generelles Asbestverbot verfügt. Die systematische Untersuchung, Kennzeichnung und Inventarisierung aller mit Asbest verseuchten Gebäude würde gemäss Auskunft von Fachleuten pro Projekt Kosten in Höhe von mehreren Tausend Franken verursachen und eine grosse bürokratische Übung mit weiteren Kosten nach sich ziehen. Auf den Gebäudebestand der Schweiz umgerechnet ergäben sich Kosten in Milliardenhöhe.
Die Anwendung von Asbest ist zudem äusserst vielfältig: Nebst dem Spritzasbest wurden auch mehrere Millionen Quadratmeter asbesthaltige Bodenbeläge, Rohrisolationen und Leichtbauplatten verlegt. Praktisch jedes Gebäude, das vor 1990 errichtet wurde, steht in Verdacht, asbesthaltiges Material zu enthalten. Damit besteht, sobald an diesen Gebäuden gearbeitet wird, immer auch die Möglichkeit, mit Asbest in Kontakt zu geraten.
Die geltenden Arbeitsschutz- und Umweltschutzbestimmungen verlangen die getrennte Entsorgung von asbesthaltigem und nichtasbesthaltigem Material. Das heisst nichts anderes, als dass man die entsprechenden Vorabklärungen in Bezug auf Asbest im Zusammenhang mit Bausanierungen und Abbrüchen bereits heute vornehmen muss. Aus diesem Grunde erachtet die Kommissionsmehrheit die Registrierung von sämtlichen asbesthaltigen öffentlichen und privaten Gebäuden, unabhängig davon, ob Bauarbeiten vorgenommen werden oder nicht, als unzweckmässig und sehr kostspielig.
Betreffend die in der Initiative vorgesehene Errichtung eines Fonds sieht die Kommissionsmehrheit eine grosse Problematik bezüglich der Fondsfinanzierung. Nachdem eine Finanzierung durch den Staat eher unwahrscheinlich sein wird, müssten die Unternehmer und Handwerker zur Kasse gebeten werden, welche früher mit asbesthaltigem Material gearbeitet haben. Auch diese Option ist eher unmöglich, handelt es sich doch um rückwirkende Zahlungen für Arbeiten, die in den Sechziger- und Siebzigerjahren mit damals zulässigen Produkten erbracht worden sind.
Aufgrund dieser Überlegungen beantrage ich im Namen der Kommissionsmehrheit - das Verhältnis betrug 14 zu 9 Stimmen -, der Initiative keine Folge zu geben.