Binder Max · Nationalrat · 1999-12-21
Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 1999-12-21
Wortprotokoll
Schon in der Kommission war dieser Artikel ein Thema. Es bestand dort ein Antrag auf ein Zahlenverhältnis von 90 zu 10 Prozent. Dieser Antrag wurde nach gewalteter Diskussion zurückgezogen. Ich stelle [PAGE 2616] meinen Antrag nicht als Kommissionsmitglied, obwohl ich in der Kommission war. Ich habe das heute auch Herrn Hämmerle, dem scheidenden Kommissionspräsidenten, gesagt. Er hat Kenntnis von meinem Vorhaben.
Nach gründlichem Studium auch des Antrages Hofmann Urs komme ich zur Überzeugung, dass dies nicht machbar ist. Mein Antrag richtet sich also eigentlich gegen den Antrag Hofmann Urs, aber ich bin der Meinung, er sei der salomonische Antrag der Vernunft.
Die beantragte Aufteilung von drei Vierteln zu einem Viertel begründe ich folgendermassen: Man nimmt Rücksicht auf den Ortsbildschutz. Ich muss Ihnen einfach auch sagen, Herr Hofmann, dass vielfach gerade die Betroffenen, wenn es um bauliche Massnahmen vor ihren Häusern, vor ihren Gebäuden geht, diejenigen Leute sind, die Einsprachen gegen solche Vorhaben machen. Zudem geht es um die Auflagen des Natur- und Landschaftsschutzes. Auch hier sind gewisse Schranken gesetzt.
Weiter geht es, das schreibt der Bundesrat ja auch in seiner Botschaft, um die Konzentration auf das Rollmaterial. Wenn man sich allerdings auf das Rollmaterial konzentrieren will, dann hat Herr Hofmann natürlich Recht: dann muss man diese Quote eigentlich erhöhen, sonst besteht der Druck nicht. Letztlich geht es auch um die Wirtschaftlichkeit der Massnahmen.
Für mich, aber auch für unsere Fraktion stehen die Betroffenen im Vordergrund, nämlich die Bevölkerung, die entlang diesen stark befahrenen Strecken - vor allem im Huckepackkorridor, aber auch an anderen stark frequentierten Strecken - vom Lärm belästigt wird. Schallschutzmassnahmen an Gebäuden sind auch für mich die letzten Massnahmen, die es allenfalls noch braucht, um den effektiven Schutz zu gewährleisten. Sie müssen sich aber auch vergegenwärtigen: Wenn Sie die Schutzmassnahmen am Gebäude installieren, schützen Sie eigentlich nur das Innere des Gebäudes, aber nicht die Umgebung.
Mit meinem Antrag, der mir gegenüber dem Konzept des Bundesrates, das ja zwei Drittel und einen Drittel vorsieht, als noch vertretbar erscheint - auch in der Konzeption -, meine ich, die Ziele des Lärmschutzes möglichst optimal erreichen zu können. Mein Antrag geht ja auch davon aus, dass mindestens drei Viertel der betroffenen Bevölkerung, also 75 Prozent, durch Massnahmen gemäss Absatz 1 und 2 zu schützen seien, nämlich durch Sanierung des Rollmaterials und durch bauliche Massnahmen an den bestehenden ortsfesten Eisenbahnanlagen. Der Antrag Hofmann Urs geht für mich zu weit, auch nach der Begründung in der Kommission. Im Übrigen hat uns niemand von der Verwaltung attestiert, dass 90 Prozent oder allenfalls 85 Prozent machbar wären, auch bei der Finanzierung nicht. Uns wurde gesagt, das würde das Konzept des Bundesrates völlig über den Haufen werfen. Ich bin der Meinung, dass mein Antrag - ich muss es nochmals sagen - dem Konzept des Bundesrates nicht zuwiderläuft, aber der betroffenen Bevölkerung in einem gewissen Masse entgegenkommt.
Darum bitte ich Sie, meinem Antrag zuzustimmen.