Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2007-03-07
Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-03-07
Wortprotokoll
Im Namen der Minderheit beantrage ich Ihnen, die neue Finanzmarktaufsicht zu mehr Information gegenüber der Öffentlichkeit und damit zu mehr Transparenz zu verpflichten. Die Minderheit schlägt Ihnen vor, die Finma zu verpflichten, in der Regel über die Eröffnung einzelner Verfahren zu informieren. Diese klare Grundregel schafft mehr Transparenz, und Transparenz schafft Vertrauen. Genau das ist uns wichtig für ein optimales Funktionieren der Finma, und ebenso wichtig ist es für eine optimale Akzeptanz der Finanzmarktaufsicht sowohl durch die Öffentlichkeit als auch durch die Beaufsichtigten selbst.
Der Bundesrat und die Mehrheit der Kommission wollen ganz im Gegenteil den Grundsatz der Nichtinformation in einer schwerfälligen Bestimmung verankern - eine Bestimmung, welche die Finma nur in besonderen Fällen, nämlich bei Bestehen eines besonderen aufsichtsrechtlichen Bedürfnisses, zur Information über einzelne Verfahren verpflichtet. Der unbestimmte Rechtsbegriff des "besonderen aufsichtsrechtlichen Bedürfnisses" wird in der Fassung des Bundesrates von Absatz 2 in Litera a bis Litera c durch drei Kriterien konkretisiert, wobei Litera b ein rein reaktives Kriterium stipuliert. Dies vermag die Minderheit nicht zu befriedigen. Gerade ein reaktives Informationsverhalten der Finma will die Minderheit mit ihrem klaren Informationsgrundsatz verhindern. Wir wissen aus der Praxis, wie nachteilig es wirken kann, wenn eine Behörde erst im Nachhinein Informationen veröffentlicht, um falsche oder irreführende Informationen zu berichtigen, die vorgängig vielleicht breit ausgeschlachtet wurden.
Die Minderheit findet es eminent wichtig, dass die Finma in der Regel bei Eröffnung eines Verfahrens informiert. Wir erinnern daran, dass dieses Prinzip auch bei der Börse besteht. Wenn ein Verfahren eröffnet wird, tut die Börse dies der Öffentlichkeit kund, und je nach Abschluss des Verfahrens wird dann ebenfalls über dessen Einstellung informiert. Es gibt keinen sachlichen Grund, den Informationsgrundsatz der Finma gerade gegenteilig zur Börse als Nichtinformationsgrundsatz festzulegen; vielmehr drängt sich die Pflicht der Finma zur regelmässigen Information gerade in Analogie zur Börsenaufsicht auf.
Der Antrag der Minderheit lässt der Finma in begründeten Ausnahmefällen die Möglichkeit, nicht zu informieren. Der Antrag ist damit auch kongruent mit der in Absatz 4 grundsätzlich stipulierten Verpflichtung der Finma, den Persönlichkeitsrechten der Betroffenen Rechnung zu tragen.
Gemäss der Formulierung der Kommissionsminderheit erhält die Finma das Ermessen, in Ausnahmefällen, in welchen die Schutzinteressen der Betroffenen das öffentliche Informationsinteresse wirklich überwiegen, auch einmal nicht zu informieren. Der Minderheitsantrag deckt auch die Eventualität ab, dass die Finma auch dann nicht über die Eröffnung eines Verfahrens informieren müsste, wenn diese Information die Problemlösung und damit die Zielsetzung des Finmag erschweren würde. Der Antrag ist damit völlig adäquat.
Cette proposition de minorité tend justement aussi à donner plus de poids à la nouvelle autorité de surveillance, pour reprendre les propos du rapporteur de langue française dans son rapport lors du débat d'entrée en matière. La proposition précitée donne au public et à ceux qui font l'objet d'une surveillance la garantie de transparence nécessaire et incite la population à avoir la confiance nécessaire dans ce nouvel et important organe de surveillance.
[PAGE 85]
Mit dem Antrag der Minderheit wählen Sie mehr Öffentlichkeit und damit mehr Transparenz und nützen damit dem Ansehen des Finanzplatzes am meisten.
Ich bitte Sie aus diesen Gründen, unsere Minderheit zu unterstützen.