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preparatory:AB 71564

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-03-07

Wortprotokoll

Die Kommission beantragt Ihnen, und zwar mit 11 zu 9 Stimmen, das öffentlich-rechtliche Anstellungsstatut zu wählen. Was sind die Gründe für die Kommissionsmehrheit, vom Entwurf des Bundesrates, der die privatrechtliche Anstellung will, abzuweichen? Die Kommission hat sich den Entscheid nicht leichtgemacht, sie hat sehr ausführlich darüber diskutiert. Sie hat vor allem auch die Ausführungen von Professor Zimmerli zur Kenntnis genommen. Die Gründe nun, die zum Mehrheitsentscheid geführt haben, waren folgende:

1. Die Finma erfüllt eine öffentliche Aufgabe. Sie bewegt sich damit nicht etwa als Marktteilnehmerin im Markt, sondern sie reguliert den Markt; das heisst, sie nimmt hoheitliche Aufgaben wahr. Entsprechend dieser Aufgabe, entsprechend der Treuepflicht, die damit dem Staat gegenüber verbunden ist, ist es nur sachgerecht, wenn das Personal auch öffentlich-rechtlich angestellt wird.

2. Es wurde geltend gemacht - jetzt auch wieder von Bundesrat Merz -, die privatrechtliche Anstellung würde mehr Flexibilität erlauben. Ich kann nur auf das hinweisen, was Herr Zimmerli gesagt hat: Man solle endlich zur Kenntnis nehmen, dass auch die öffentlich-rechtliche Anstellung bei einem modernen Personalrecht, wie wir es haben, die nötige Flexibilität gibt. Und ich muss darauf hinweisen: Es handelt sich um eine öffentlich-rechtliche Anstellung und nicht um eine Anstellung nach Bundespersonalrecht. Wir haben diese Abwägung in der Kommission vorgenommen und klar entschieden.

3. In Bezug auf die zuständigen Instanzen zeigt sich wieder, welche Vermischung wir hier vornehmen, wenn wir die privatrechtliche Anstellung wählen. Streitigkeiten bei der privatrechtlichen Anstellung müssten vor dem Zivilrichter [PAGE 81] ausgetragen werden. Aber wenn es um die Entlassung des Direktors geht, dann wird das wieder mit einer Verfügung vorgenommen werden, und zuständig ist dann für die Beurteilung im Beschwerdefall das Bundesverwaltungsgericht. Hier haben Sie also unterschiedliche Zuständigkeiten.

Dann noch ein Hinweis an Herrn Bührer: Dieses absurde Beispiel, das Sie da erzählt haben, das den öffentlich-rechtlichen Instanzenzug aufzeigt, kann ich sehr gerne mit einem vergleichbaren arbeitsrechtlichen Streit im privaten Sektor ergänzen. Von der Schlichtungsverhandlung bis - je nach Streitwert - hin zum Bundesgericht muss genauso ein Aktenberg produziert werden, wie Sie es jetzt für den öffentlich-rechtlichen Bereich aufgezeigt haben.

Was war dann eigentlich der entscheidende Punkt, weswegen wir uns für die öffentlich-rechtliche Anstellung entschieden haben? Herr Kaufmann, ich habe nicht gesagt, ich hätte keine Befürchtungen, dass die Löhne nach oben gehen würden. Ich habe bereits im vorhergehenden Votum klar gesagt, dass wir mit der Wahl des Anstellungsverhältnisses hier eben auch ein Mittel haben, um die Kosten im Griff zu behalten. Die Befürchtung der Kommission war ganz klar, dass es eine Lohnexplosion nach oben geben würde; ich bitte die Kommissionsmitglieder, noch einmal die Protokolle nachzulesen. Es wurde ganz klar gesagt, dass bei einem Anstellungsvertrag auf der obersten Kaderstufe, bei der sich das Salär heute zwischen 250 000 und 280 000 Franken bewegt, vorgesehen ist, diesen Rahmen bis 400 000 Franken auszudehnen, und dass dies dann je nach Gegebenheiten noch weiter nach oben gehen könnte.

Wir sind bei der Finma, wie gesagt, nicht in einer Markttätigkeit, die mit Risiken verbunden ist. Die Finma übt eine aufsichtsrechtliche Tätigkeit aus. Sie wissen alle, wenn Sie jetzt die privatrechtlichen Lohndiskussionen anschauen - ich verweise, jetzt gerade aktuell, auf Novartis -, wie selten der Verwaltungsrat in der Lage ist, Lohnforderungen der CEO zu begegnen. Wir haben bessere Voraussetzungen, wenn der Bundesrat die Löhne im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnisses festlegen muss, als wenn dies im Verwaltungsrat passiert und der Bundesrat nachher nur noch die Genehmigungskompetenz hat. Wir haben in der Kommission die Absätze 1 und 2 hin zur öffentlich-rechtlichen Anstellung geändert, so, wie Sie es auf der Fahne haben. Die Absätze 3 und 4 bleiben wie bei der bundesrätlichen Lösung.

Ich möchte Sie auch darauf hinweisen, dass wir beim Bund und bei bundesnahen Unternehmungen auch Spezialistinnen und Spezialisten brauchen, die im öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis arbeiten. Zum Teil arbeiten solche hochqualifizierte Spezialistinnen und Spezialisten in der Verwaltung. Wir haben aber auch autonome Organisationseinheiten, die die öffentlich-rechtliche Anstellung kennen. Ich verweise zum Beispiel auf Swissmedic oder auf das Eidgenössische Institut für geistiges Eigentum.

Ich bitte Sie, folgen Sie der Kommissionsmehrheit, und geben Sie ein klares Signal in Richtung der öffentlich-rechtlichen Anstellung, die den Aufgaben der Finma besser entspricht!