Lexipedia

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2007-03-07

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-03-07

Wortprotokoll

Diese Beschränkung auf sieben Jahre erfolgt unter anderem auch im Interesse der Rechtssicherheit. Wir sind überzeugt - und die Erfahrungen zeigen es immer wieder -, dass ein Zeitraum von sieben Jahren durchaus reicht, um die Verletzungen von aufsichtsrechtlichen Bestimmungen, wenn sie sich denn einstellen, aufzudecken und allfällige Gewinne oder entgangene Verluste einzuziehen. Nach Ablauf einer noch längeren Zeitspanne wird es immer schwieriger, diese Verletzungen aufsichtsrechtlich zu erfassen, nachzuweisen und damit die Verfahren auch entsprechend abzuschliessen.

Wir glauben deshalb, dass es der Rechtssicherheit dient, wenn wir die Frist von fünfzehn auf sieben Jahre verkürzen, weshalb ich Sie bitte, hier dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2007-03-07 | Lexipedia | Lexipedia