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AB 71653

Schneider Johann N. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-07

Wortprotokoll

Es geht um die Verletzung der Meldepflicht. Vorsätzlichkeit und Fahrlässigkeit sollen unterschiedlich gewichtet und geahndet werden. In beiden Fällen muss die angedrohte Strafe ihre Wirkung zeigen. Beim bundesrätlichen Entwurf wird, wie Sie der Fahne entnehmen, von einer respektive zwei Millionen Franken gesprochen. Da besteht die Gefahr, dass die Bussen in den heute üblichen Akquisitionskosten untergehen, also den strafenden Charakter schlicht verfehlen.

Eine respektive zwei Millionen Franken, wie sie vom Bundesrat vorgegeben werden - und es sind ja Maximalbussen -, sind für mich eher illusorisch. Die illusorische Wirkung der bundesrätlichen Bussenhöhe wird mit dem konkreten Blick auf aktuelle Übernahmekämpfe, wie sie zum Beispiel bei der Ascom und anderen im Gange sind, klar. Bei aktueller Börsenkapitalisierung muss ein Akteur, um eine dominante Stellung von einem Drittel aufzubauen, mehrere, ja, sogar viele hundert Millionen investieren. Eine Busse von einer oder zwei Millionen Franken vermag in diesen Dimensionen keinen pönalen Charakter zu entfalten. Wir sind der Ansicht, dass bei 10 respektive 20 Millionen Franken - noch einmal: Es sind die obersten angedrohten Strafen - der Strafcharakter kaum verfehlt wird. Wenn man über Investitionskosten, Übernahmekosten von Hunderten von Millionen Franken spricht, wird wohl darüber diskutiert, dass man bei Missachtung der Offenlegung eine Busse von 10 oder 20 Millionen Franken riskiert; diese Bussenhöhe dürfte ihre Wirkung also nicht verfehlen.

Das ist der Grund, weshalb wir verzehnfachen wollen. Ich bitte Sie im Namen der FDP-Fraktion, dieser Verschärfung zuzustimmen.