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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2007-03-07

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-03-07

Wortprotokoll

Wir ersuchen Sie, den Minderheitsantrag Kaufmann abzulehnen und bei der Version der Mehrheit der Kommission zu bleiben - aus folgenden Gründen: Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Bestimmungen schaffen Transparenz. Es besteht nämlich ein grosses öffentliches Interesse, insbesondere der Kunden. Sie wollen nämlich wissen, ob es sich bei ihren Geschäftspartnern um bewilligte oder unbewilligte Beaufsichtigte handelt. Diesen öffentlichen Interessen muss Rechnung getragen werden. Die Aufnahme in dieses Verzeichnis darf daher nicht vom guten oder schlechten Willen der Finanzintermediäre abhängig sein. Es darf nicht sein, dass man gewissermassen noch eine Zustimmung einholen muss. Dann würde man diesen Anforderungen an Transparenz nicht mehr gerecht. Im Übrigen geht diese Bestimmung weniger weit als der von Ihnen heute Morgen bereits genehmigte Artikel 23 Finmag, da die Daten nur durch ein Abrufverfahren zugänglich gemacht werden.

Die Verankerung eines Vorbehaltes des Datenschutzgesetzes, wie es in einem Satz dieses Minderheitsantrages vorgesehen ist, ist zudem nicht nötig, denn das Gesetz findet so oder so Anwendung. Das Datenschutzgesetz verlangt in Artikel 19 für die Veröffentlichung von Daten eine gesetzliche Grundlage. Genau diese gesetzliche Grundlage schaffen Sie hier.

Aus diesem Grund bitte ich Sie, den Minderheitsantrag abzulehnen.