Brunner Toni · Nationalrat · 2007-03-12
Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-12
Wortprotokoll
In Anbetracht der philosophischen Ausführungen von Bundesrat Leuenberger könnte man auch sagen: Was lange gärt, wird endlich gut. Ich möchte aber doch noch zwei, drei Punkte zu dieser einen Differenz ausführen, das Geschäft ist ja heute immerhin zum dritten Mal in diesem Rat. Diese letzte verbleibende Differenz ist halt doch nicht ganz so unbedeutend, auch wenn es sich um Kompost handelt.
Sie sehen auf der Fahne Artikel 16a mit dem neu formulierten Absatz 1bis. Es geht darin um die Bewilligungen für Bauten und Anlagen zur Gewinnung von Energie aus Biomasse. Die Differenzen bestehen einerseits innerhalb der Kommission, andererseits aber auch zwischen National- und Ständerat. Es geht darum, ob ergänzend in diesem Artikel auch Anlagen und Bauten, die allein im Zusammenhang mit der Kompostierung stehen, als zonenkonform aufgeführt werden sollen. Bisher war der Nationalrat der Ansicht: Ja, auch solche Anlagen sollten in der Landwirtschaftszone gebaut werden dürfen und dementsprechend zonenkonform sein. Der Ständerat war dann demgegenüber wiederum der Meinung, dass das nicht explizit im Gesetz verankert werden sollte. Seiner Ansicht nach soll allein die Gewinnung von Energie aus Biomasse als Kriterium für die Baubewilligung von Kompostanlagen gelten. Jetzt hat er noch zusätzlich die Feldrandkompostierung genannt - dies wohl in der Hoffnung, [PAGE 174] dass er damit dann auch einen Brückenschlag zum Nationalrat machen könne.
Zur Diskussion standen in der vorberatenden Kommission jedoch zwei Versionen oder Varianten: Zunächst einmal gibt es einen Antrag auf Festhalten. Das wurde Ihnen von Herrn Lustenberger ausgeführt; er repräsentiert die Minderheit, die eigentlich die ursprüngliche Version des Nationalrates befürwortet. Dem gegenüber steht ein Antrag aus dem Kreis der Kommission, der jetzt die Mehrheit der UREK repräsentiert - Sie finden das auf der Fahne. Dabei geht es eigentlich darum, dass man präziser umschreiben wollte, welche Kompostieranlagen denn jetzt gebaut werden dürften. Die neue Formulierung heisst: "Bauten und Anlagen, die zur Gewinnung von Energie aus Biomasse nötig sind, sowie Kompostanlagen im Zusammenhang mit Biogasanlagen können auf einem Landwirtschaftsbetrieb als zonenkonform bewilligt werden." Die Mehrheit der Kommission sieht in dieser Präzisierung die Lösung für einen Brückenschlag zum Ständerat und ist der Ansicht, dass darin die Feldrandkompostierung mitgemeint sei, allerdings natürlich nur - hier muss ich eine Klammer öffnen - im Zusammenhang mit Bauten und Anlagen zur Gewinnung von Energie aus Biomasse, ansonsten natürlich nicht. Das sind ja die Bedenken der Minderheit, die vorher geäussert worden sind.
Eine Minderheit der Kommission will also an der ursprünglichen Version festhalten, um sicherzustellen, dass nicht einzelne Kompostieranlagen infrage gestellt werden, die nicht dafür gebaut werden, um Biomasse energetisch zu nutzen, sondern ausschliesslich für die stoffliche Verwertung. Dies kann ja von Fall zu Fall ebenfalls sinnvoll sein.
Sie müssen hier entscheiden. Ich gehe davon aus, dass es sowieso eine Differenz zum Ständerat geben wird - egal, ob Sie jetzt der Mehrheit folgen oder der ursprünglichen Variante des Nationalrates zustimmen. Das wiederum heisst, dass der Ständerat noch einmal beraten wird. Ich habe einen Wunsch: dass wir dieses Geschäft - und darüber sind sich sowohl unsere Kommission wie auch der Ständerat einig - in dieser Session zum Abschluss bringen, damit wir zur Schlussabstimmung schreiten können. Im Lande draussen warten viele Bäuerinnen und Bauern seit Monaten auf den Abschluss dieses Geschäftes. Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass es jetzt schon an der Zeit wäre, dass wir den Bauern diesen zusätzlichen Spielraum geben, in Ergänzung zur "AP 2011", die dann morgen und übermorgen beraten wird.