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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2007-03-12

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-03-12

Wortprotokoll

Ich komme noch einmal auf das Votum von Frau Fässler zurück. Sie hat natürlich in einem Punkt sehr Recht: Wenn wir jetzt, im laufenden Verfahren, schon Motionen annehmen, dann sollte es auch so sein, dass sie dann umgesetzt werden. Darauf hat auch Herr Müller Bezug genommen.

Ich bin in diesem Sinne natürlich schon froh über die Präzisierung von Herrn Imfeld. Denn er hat darauf hingewiesen, dass wir uns auf dem richtigen Weg befinden. Aber der Inhalt der Motion ist natürlich in der Vernehmlassungsvorlage nicht buchstabengetreu wiedergegeben. Herr Imfeld hat aus der Vernehmlassungsbotschaft zitiert, indem er gesagt hat, in der Tat, die absolute Verjährungsfrist von heute fünfzehn Jahren werde auf zehn Jahre verkürzt; das ist in der Tat so. Die relative Verjährungsfrist soll bei fünf Jahren belassen werden, aber nach einer Kontrolle soll sie dann auf zwei Jahre verkürzt werden. Damit hat Herr Imfeld bestätigt, dass diese Motion mit dieser Modifikation gemäss der Vernehmlassungsvorlage angenommen werden kann.

Unter diesem Vorzeichen kann ich Ihnen empfehlen, diese Motion anzunehmen.