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Leuthard Doris · Bundesrat · 2007-03-12

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2007-03-12

Wortprotokoll

Herr Robbiani, Ende dieses Monats wird ein Dokument mit detaillierten Informationen für Unternehmen, die Arbeitende in EU- und Efta-Länder entsenden möchten, im KMU-Portal des Seco veröffentlicht. Die Links zu den relevanten Informationen der einzelnen Mitgliedstaaten der EU und der Efta werden ebenfalls auf dieser Internetseite aufgeführt werden.

Das Seco, unterstützt durch das Bundesamt für Migration, wird zudem im Mai 2007 einen Kurs über das Entsenden von Arbeitnehmerinnen und -nehmern organisieren. Dieser richtet sich an zwölf Beraterinnen und Berater, die beauftragt sind, schweizerische und ausländische Arbeitgeber über das Entsenden von Arbeitnehmenden zu informieren. Diese Beraterinnen und Berater sind jeweils auf bestimmte Länder spezialisiert. Sie wenden sich nötigenfalls für Detailfragen der Arbeitgebenden an ihre Kolleginnen und Kollegen in den jeweiligen Mitgliedstaaten der EU und der Efta.

Um den Zugang von schweizerischen Unternehmen zu den öffentlichen Ausschreibungen in Italien zu verbessern, haben die zuständigen schweizerischen und italienischen Überwachungsbehörden im vergangenen September eine Vereinbarung erneuert, die sich bei der Umsetzung der Abkommen im Bereich der öffentlichen Beschaffung bewährt hat. Die Schweiz bemüht sich, ähnliche Verwaltungsabkommen auch mit Stellen von anderen Nachbarländern abzuschliessen. Die schweizerischen Behörden müssen sich auf konkrete Sachverhaltsabklärungen und -schilderungen stützen können, wenn sie bei den zuständigen ausländischen Stellen geltend machen wollen, dass schweizerische Unternehmen eine abkommenswidrige Behandlung erfahren. Zwar weisen Wirtschaftsdachverbände in genereller Form auf Probleme ihrer Unternehmen bei der Anwendung der bilateralen Abkommen mit der EU hin. Bisher wurden den Bundesstellen jedoch keine konkreten Fälle unterbreitet.