Loepfe Arthur · Nationalrat · 2007-03-12
Loepfe Arthur · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-12
Wortprotokoll
Es sind keine besonderen Ausschüttungen vorgesehen. Es wird nicht in dem Sinne Gold verkauft, wie das einmal geschehen ist, und es gibt somit auch keine ausserordentlichen Erträge aus Goldverkäufen. Was hier dargestellt wird, ist eher ein Phantom.
Die Schweizerische Nationalbank hat nicht zu viel Gold. Im Gegenteil, wir sind eher knapp an Gold. Dazu kommt, dass das Gold jeden Tag einen anderen Preis hat. Der Goldpreis ist gestiegen, damit hat man Gewinne ausgewiesen. Wenn das Gold im Preis steigt, sind das Buchgewinne. Der Goldpreis kann aber morgen schon wieder sinken - Sie sehen das ja, wenn Sie die Kurse ein bisschen verfolgen -, und damit gibt es auch wieder Buchverluste. Also, wir brauchen das Gold, das wir haben. Wir haben wahrscheinlich sowieso zu viel verkauft. Stellen Sie sich einmal vor, wir hätten das Gold oder einen Teil davon noch: Zum heutigen Preis bekämen wir wesentlich mehr dafür.
Sie sehen auch, wie überall auf dieser Welt Banknoten gedruckt werden! Das ist ja nicht mehr zu übersehen, und irgendwann kommt eine Geldentwertung. Ich bin der Meinung, dass es nur gut sein kann, wenn eine Nationalbank sehr viel Gold im Keller hat, um ihre Währung zu stützen, zu unterlegen.
Wir haben ein Nationalbankgesetz aus dem Jahre 2004. Dieses regelt die Gewinnermittlung und die Gewinnverteilung. Es regelt aber auch die Kompetenzen des Direktoriums, des Bankrates, des Bundesrates und des Parlamentes. Wir müssen also wirklich nichts mehr neu regeln. Die Bundesverfassung regelt die Verteilung: ein Drittel für den Bund, zwei Drittel für die Kantone. Das kennen Sie. Schon letztes Mal wären diese ganzen Diskussionen gar nicht nötig gewesen. Es stand ja in der Bundesverfassung klipp und klar, wer was bekommt. Das Einzige war, dass sich die Gewinne angespart hatten. Man hätte schon damals die Gewinne früher und regelmässig ausschütten können. Dann wäre es gar nie zu dieser Diskussion gekommen. Aber das Eigentum an diesen Gewinnen, ob sie jetzt ausgeschüttet oder thesauriert und später ausgeschüttet werden, ist immer zu einem Drittel beim Bund und zu zwei Dritteln bei den Kantonen.
Ich habe eher den Eindruck, dass diese Diskussion irgendwie noch Restanzen aus der vergangenen Diskussion beinhaltet, als man die Erlöse der Goldverkäufe nach parteipolitischen Überlegungen ausschütten wollte. Das ist nicht gelungen - die Bundesverfassung hat gesiegt. Man ist eben so verfahren, wie es dort steht.
Jetzt kommt man wieder mit dem Zeugs! Von linker Seite würde man wahrscheinlich am liebsten alles verteilen, was in der Nationalbank vorhanden ist. Aber wir wissen alle, dass eine Nationalbank zuallererst unabhängig sein muss - man darf eine Nationalbank nicht verpolitisieren; da verstehe ich meinen Kollegen Brunner wirklich nicht; das entspricht normalerweise doch nicht seiner Weltanschauung.
Ich bitte Sie im Namen der CVP-Fraktion, diese Motion abzulehnen, indem Sie den Minderheitsantrag unterstützen.