Schibli Ernst · Nationalrat · 2007-03-13
Schibli Ernst · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-13
Wortprotokoll
Die Frage der Parallelimporte ist sehr komplex. Es ist darum unverständlich, dass im Landwirtschaftsgesetz nun Parallelimporte verankert und so auch möglich gemacht werden sollen. Mit einer allfälligen Festsetzung würde die Aushebelung des für die Schweiz äusserst wichtigen Patentschutzes in die Wege geleitet. Der Patentschutz ist für das Forschungsland Schweiz von grösster Bedeutung. Es geht um den Schutz des geistigen Eigentums, um die Erhaltung des Forschungsplatzes Schweiz und um die Erhaltung von Arbeitsplätzen. Kein Industrieland kennt die internationale Erschöpfung. Auch die EU, als Ganzes betrachtet, kennt die nationale Erschöpfung, wie auch die USA und neu auch die aufstrebenden Wirtschaftsländer China und Indien. Diese Staaten wollen ihre eigenen Errungenschaften ebenfalls besser schützen. Die gemachten Investitionen sollen wieder eingespielt werden, und sie wollen ihre Position im weltweiten Forschungswettbewerb ebenfalls verbessern.
Die Regelung von patentrechtlichen Aspekten ist im Agrarrecht sachfremd. Eine Sonderlösung im Landwirtschaftsgesetz führt zu schwierigen Abgrenzungsfragen, da die meisten Produktionsmittel, welche unter Artikel 27b des Landwirtschaftsgesetzes erfasst werden sollen, auch ausserhalb der Landwirtschaft eingesetzt werden können. Das Einsparungspotenzial entspricht kaum den angegebenen 30 bis 40 Millionen Franken, denn Untersuchungen haben gezeigt, dass Parallelimporteure nicht die ganze Preisdifferenz an die Landwirtschaft weitergeben. Zudem hat eine Studie im Auftrag des Bundesamtes für Landwirtschaft im Herbst 2005 in einem Preisvergleich zwischen Deutschland und der Schweiz nachgewiesen, dass bei Pflanzenschutzmitteln nicht der Patentschutz Grund für Preisdifferenzen zum Ausland ist. Ausschlaggebend für die höheren Preise in der Schweiz sind vielmehr die hierzulande höheren Beratungs- und Vertriebskosten.
Anders als in der EU würden mit der internationalen Erschöpfung Parallelimporte patentgeschützter Produktionsmittel aus Drittstaaten in die Schweiz möglich. Die EU würde wohl kaum tolerieren, dass über die Schweiz der EU-Patentschutz untergraben würde. Die Erfahrungen innerhalb der EU haben bei den Pflanzenschutzmitteln gezeigt, dass damit qualitativ schlechteren Mitteln oder gar Fälschungen die Tür geöffnet wird. Im Durchschnitt sind in der EU 7 Prozent, in einzelnen Mitgliedstaaten sogar 20 Prozent Fälschungen vorhanden.
Aus all diesen Gründen und zum Schutz und zur Erhaltung unseres Patentrechtes bitte ich Sie, die Minderheit und zugleich den Bundesrat zu unterstützen.