Lang Josef · Nationalrat · 2007-03-13
Lang Josef · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2007-03-13
Wortprotokoll
"Es ist schlussendlich kein rechtlicher Entscheid, den Sie zu fällen haben, sondern klar ein politischer." Diese Aussage gegen jene Pharma- und anderen Lobbyisten, welche rechtliche Einwände vorschoben, um von der politischen Interessenfrage abzulenken, stammt nicht von mir, sondern von der Volkswirtschaftsministerin in der Ständeratsdebatte. Da es bei bundesrätlichen Aussagen keinen Patentschutz gibt, fahre ich mit dem Zitieren gleich weiter: "In rechtlicher Hinsicht wäre der Antrag der Mehrheit für einen Übergang zu einer internationalen Erschöpfung WTO-kompatibel. Es wäre rechtlich machbar, das hat das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum ausdrücklich bestätigt. So oder so ergäbe sich eine Differenz zur EU; es wäre eine sektorielle Öffnung, die Ihr Rat bestimmen würde. Der Vorteil läge darin, dass es bei der landwirtschaftlichen Produktion zu Kosteneinsparungen führen würde." (AB 2006 S 1229) Übrigens bezifferte die Volkswirtschaftsdirektorin die jährlichen Kosteneinsparungen auf 40 bis maximal 50 Millionen Franken. Multipliziert mit vier Jahren, macht das zwischen 160 und 200 Millionen Franken aus. Das heisst: Der Zahlungsrahmenunterschied zwischen der Mehrheit der WAK und der Minderheit Fässler bzw. dem Entwurf des Bundesrates ist mit 150 Millionen Franken kleiner als der Betrag, den die Landwirtschaft mit Parallelimporten einsparen kann.
Herr Schibli, wenn Sie Traktoren erwähnt hätten, hätten Sie sicher nicht sagen können, dass das Einsparpotenzial sehr [PAGE 232] klein sei. Es gibt in der Landwirtschaft Kostensenkungen, die auf Kosten der Beschäftigten, also des Sozialen, der Umwelt oder der Tierhaltung gehen. Solche Einsparungen lehnen wir ab, auch weil sie der Landwirtschaft die wichtigste Grundlage entziehen: das Kaufinteresse der Konsumierenden und die Solidarität der Gesellschaft. Parallelimporte aber gehören zu den Kostensenkungen, die, abgesehen von Ausnahmen, nicht auf Kosten der Allgemeinheit, sondern auf Kosten von ohnehin fragwürdigen Sonderinteressen gehen. Zu den Ausnahmen gehören beispielsweise Herbizide und Pestizide; deren Gebrauch wollen und können wir an anderen Stellen dieses Gesetzes einschränken. Nach der Schweizerischen Gesellschaft für Chemische Industrie wehren sich auch Economiesuisse und Avenir Suisse gegen diese Liberalisierung zugunsten der Bauernbetriebe. Mit dem Bauernbefreien ist nichts mehr los, wenn es um Lobbyinteressen geht. Es gibt eben nicht nur Klimaheuchler, es gibt auch Marktheuchler; auffällig häufig handelt es sich dabei um dieselben.
Im Namen der grünen Fraktion bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen und so den Bauernbetrieben das Produzieren wie auch das Existieren zu erleichtern.