Leuthard Doris · Bundesrat · 2007-03-13
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2007-03-13
Wortprotokoll
Im Bereich des Zollschutzes muss man vielleicht die Grundsituation kurz beschreiben. Der Zollschutz soll gemäss landwirtschaftlicher Gesetzgebung für den Schutz der Urproduktion und nicht für die vor- und nachgelagerte Industrieproduktion greifen. Bei den landwirtschaftlichen Produktionsmitteln - also dem Dünger - haben wir bereits keinen Grenzschutz mehr. Futtermittel bleiben dabei eine Ausnahme, weil das Preisniveau von Ackerprodukten vom Grenzschutz für die Leitprodukte Gerste und Soja abhängig ist.
Es gilt, den Grenzschutz so festzusetzen, dass eine Annäherung an die umliegenden Länder stattfindet, jedoch ohne den Anbau von Ackerkulturen zu gefährden. Um die Wettbewerbsfähigkeit bei der Fleischproduktion zu verbessern, hat der Bundesrat eine Senkung der Schwellenpreise in mehreren Schritten beschlossen und auch umgesetzt. Parallel hat er den Zollansatz für Mischfutter so festgelegt, dass auch die Mischfutterverarbeitung wettbewerbsfähiger wird und spätestens im Jahr 2011 nicht mehr geschützt ist.
Der Antrag der Kommission zu Artikel 20 Absatz 7 entspricht so, wie er angenommen wurde, zwar nicht dem Antrag des Bundesrates, aber er bestätigt diese Politik und ist eine Verankerung auf Gesetzesebene, die uns nicht stört, weil sie dieser geschilderten, seit Langem existierenden Grenzschutzproblematik entspricht.