Baader Caspar · Nationalrat · 2007-03-13
Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-13
Wortprotokoll
Bisher hatten wir bei den Kartoffeln ein Zollkontingent von rund 22 000 Tonnen. Davon wurde ein Teilkontingent von 4000 Tonnen versteigert, umfassend die Kartoffel-Fertigprodukte wie Chips, Pommes frites, Kartoffelstock usw. Das macht ja noch einen gewissen Sinn. 18 000 Tonnen Rohkartoffeln wurden nach dem Inlandleistungsprinzip den Verarbeitern und Händlern zugewiesen, also jenen, die auch die inländische Produktion übernommen haben.
Neu soll jetzt dieses zweite Teilkontingent auch noch versteigert werden, unter dem Vorwand einer wettbewerbsgerechteren und transparenteren Verteilung. Die SVP-Fraktion lehnt diesen Wechsel aus drei Gründen ab.
1. Das System der Inlandleistung hat sich bewährt; die Kartoffelbranche hat mit den Grossverteilern immer gute Lösungen gefunden. Daher sind auch die Grossverteiler Migros und Coop für die Beibehaltung des jetzigen Systems. Es ist falsch, dies dort, wo etwas funktioniert, wo also die Branche eine Lösung gefunden hat, wieder ändern zu wollen.
2. Das Zuteilungssystem ist ein wichtiger Faktor für die Abnahmesicherheit bezüglich der inländischen Produktion. Ein Wechsel zur Versteigerung würde dazu führen, dass die Attraktivität der inländischen Ware für den Handel sinken würde. Das müssen wir vermeiden. Es besteht sowieso die Gefahr, dass der Ackerbau unter der "AP 2011" stärker leidet als andere Sektoren.
3. Es wird immer wieder behauptet, mit der Versteigerung entstehe mehr Wettbewerb. Dies geschieht aber nicht zum Vorteil, sondern zum Nachteil der Konsumentinnen und Konsumenten. Die Bundeskasse entzieht nämlich mit der Abschöpfung der Steigerungserlöse der Landwirtschaft den Verarbeitern und Händlern Mittel, die diese für die Verarbeitung benötigen. Beim Fleisch, wo die Versteigerung bereits mit der "AP 2007" eingeführt worden ist, sind es rund 150 Millionen Franken im Jahr, wovon zugegebenermassen gut 40 Millionen für die Entsorgung zurückfliessen. Zusammen mit der Versteigerung der vom Bundesrat vorgesehenen Zollkontingente für Kartoffeln - man denkt, wie Herr Müller erwähnte, auch bei der Butter, beim Tiefkühlgemüse, bei Schnittblumen, Vollmilchpulver usw. an Versteigerungen - würde der Steigerungserlös auf gut 200 Millionen Franken steigen. Das sind Mittel, die die Bundeskasse dem Landwirtschaftssektor entzieht.
Die SVP-Fraktion kann eine derartige Politik nicht unterstützen: Mit der einen Hand gibt man dem Sektor Landwirtschaft 3,5 Milliarden Franken Beiträge und Direktzahlungen, und mit der anderen Hand nimmt man wieder 200 Millionen Franken weg. Für ein derart schizophrenes Vorgehen hat unsere Fraktion kein Verständnis. Diese Abschöpfungen führen in den Kanälen Fleisch, Kartoffeln und Gemüse vom Grundsatz her klar zu einer Verteuerung an der Verkaufsfront. Darunter haben die Konsumentinnen und Konsumenten zu leiden. Wenn dies nicht geschieht, dann führt es zu einem Preisdruck beim Produzenten, beim Bauern, der die Inlandware abliefern will, und damit zu einer Einkommensreduktion.
Ich bin mir bewusst, dass dieser Effekt in der letzten Zeit von anderen Entwicklungen auf dem Markt wie dem Einzug ausländischer Detailhandelsketten oder dem erfreulich gestiegenen Fleischkonsum überlagert wurde. Aber letztendlich führt die Abschöpfung von 200 Millionen Franken zu einer Verteuerung.
Daher empfiehlt Ihnen unsere Fraktion, diesen Wechsel nicht zu vollziehen und den Antrag der Minderheit Schibli und den Beschluss des Ständerates zu unterstützen.