Leuthard Doris · Bundesrat · 2007-03-14
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2007-03-14
Wortprotokoll
Diese Zuckerdiskussion zeigt ja zwei Richtungen auf: die der Minderheit II (Gysin Remo), die ab 2010 eigentlich sämtliche Beiträge entfallen lassen möchte, und die der Minderheit I (Schibli), die eine ganz andere Bewegung aufnimmt, die Gegenbewegung zum heutigen Regime, und somit auch Beiträge für die Verarbeitung bezahlen möchte. Der Bundesrat lehnt beides ab, weil es Extrempositionen sind, die sich unseres Erachtens nicht mit der heutigen Marktsituation rechtfertigen lassen.
Weshalb schlägt der Bundesrat überhaupt eine Revision der Zuckerregelung vor? Es wurde von einigen erwähnt: Es gab zwischen der WTO und der EU einen WTO-Panel über die Zuckerpreise. Er hat dazu geführt, dass die EU ihre Preise im Bereich Zucker jetzt massiv herunterfahren muss. Das wirkt sich effektiv direkt auf die Schweiz aus, weil wir im Rahmen der Bilateralen II für Zucker in Verarbeitungsprodukten die Doppelnulllösung vorsehen. Wir haben mit der EU im Bereich des Zuckers also de facto einen Freihandel, entsprechend sind die Preise in etwa gleich. Die EU hat die massive Preisreduktion aufgefangen, indem sie sie zu etwa 64 Prozent durch Direktzahlungen kompensiert - sonst würde die Zuckerproduktion aus der EU, vor allem aus Frankreich und Deutschland, wo sehr gute Bedingungen bestehen, praktisch verschwinden.
Dasselbe schlägt Ihnen der Bundesrat für die Schweiz vor: Die Schweiz ist unter klimatischem Gesichtspunkt ein sehr gutes Land für den Zuckerrübenanbau, und wir wollen die Spitzenerträge pro Hektar, die wir im Zuckerrübenanbau erreichen, unbedingt erhalten. In der Regel ist der Anbau von Zuckerrüben attraktiver als der Anbau von Getreide und ergibt eine Wertschöpfung. Auch eine unabhängige Studie der ETH Zürich hat belegt, dass der Zuckerrübenanbau attraktiv ist und dass er auch mit der Neuregelung, wie sie Ihnen der Bundesrat vorschlägt, attraktiv bleiben wird.
Wir schlagen Ihnen vor, für den Zuckerrübenanbau zusätzlich zum Anbaubeitrag von 600 Franken pro Hektare eine spezielle Stützung von 1300 Franken pro Hektare vorzusehen; dies als Konsequenz der Preisreduktionen, die wir erfahren, und teilweise als Ausgleich dafür. Damit wollen wir den Zuckerrübenanbau stärken. Er ist wichtig und sinnvoll. Wir wollen damit auch eine gewisse Sicherheit für die Zuckerfabriken herstellen. Was wir aber ganz klar nicht mehr vorsehen, ist, dass wir Verarbeitungsbeiträge an die Zuckerfabriken bezahlen. Das widerspricht der generellen Konzeption der "AP 2011", wo wir generell die Direktzahlungen direkt an den produzierenden Landwirt stärken und nicht die industrielle Verwertung oder Verarbeitungsbeiträge für die Industrie.
Wir sind auch der Meinung, dass dies legitim ist, da Transferzahlungen an die Zuckerfabriken nicht allzu effizient sind. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Gefahr besteht, dass diese Bundesmittel nicht weitergegeben werden, sondern zur Reservenbildung dienen. Das möchten wir mit der künftigen Politik nicht unterstützen. Wir sind also der Meinung, dass die Zuckerproduktion in der Schweiz essenziell ist. Wir wollen sie erhalten. Sie ist unter anderem auch wichtig für die Schokoladenproduktion, denn dort braucht es Spitzenqualität, und das können wir bieten. Aber wir wollen mit Beiträgen nicht mehr die Verarbeitung unterstützen. Deshalb ist von der Konzeption generell der "AP 2011", von der Effizienz her die Fassung von Mehrheit und Bundesrat die richtige und jene der Minderheit I entsprechend abzulehnen.
Bei der Befristung gemäss Fassung der Minderheit II besteht, wie bereits dargelegt, folgendes Problem: Wenn Sie diese Beiträge ganz streichen, dann ergibt sich der Effekt, dass die Zuckerproduktion eingeht und damit auch diese Fabriken ihre Tätigkeit einstellen müssen. Das ist schlecht, weil die Zuckerrübenproduktion wirtschaftlich sinnvoll ist, weil wir sonst keine eigene Versorgung mehr hätten, nicht einmal eine minimale. Damit gingen auch Arbeitsplätze verloren. Das finden wir nicht richtig. Wir möchten den Zuckerrübenanbau in der Schweiz unterstützen, aber nicht über den Markt, sondern über Direktzahlungen und mit einem Importregime, das eingeführt wird und das sicher auch - wie Sie richtig gesagt haben - von Brasilien her einen weiteren Preisdruck bringt. Das ist unter anderem aber auch einer der grossen Streitpunkte bei den laufenden Doha-Verhandlungen. Deshalb meinen wir, dass eine Streichung dieser Beiträge wirklich fatal und unsinnig wäre.
Deshalb bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit II (Gysin Remo) abzulehnen und die sinnvolle Lösung des Bundesrates zu unterstützen.