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Dettling Toni · Ständerat · 2000-09-19

Dettling Toni · Ständerat · Schwyz · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-09-19

Wortprotokoll

Wir sind uns alle einig, dass das ergangene Revisionsurteil des Bundesgerichtes aus Gründen der Gewaltenteilung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Es wird als solches, so betrüblich dies aufgrund der Fakten für den weit über unsere Landesgrenze hinaus renommierten Professor Hofer selbst wie auch für die politische Entwicklung in unserem Lande auch sein mag, Bestand haben. Ich will denn auch nicht das Revisionsurteil einer kritischen Würdigung unterziehen, wiewohl dazu einiges Kritisches zu sagen wäre.

Jede der drei Gewalten arbeitet nämlich nicht im politisch luftleeren Raum. Vielmehr ergibt sich meines Erachtens aus dem hierzulande hoch gehaltenen Grundsatz der "checks und balances", dass die politische Würdigung der Tätigkeit einer Staatsgewalt durchaus Platz haben soll, dies vor allem dann, wenn die umstrittene Reputation eines anerkannten Wissenschafters, der zeitlebens erfolgreich gegen das Nazitum gekämpft hat, auf dem Spiele steht. Es gilt, Lehren für die Zukunft zu ziehen.

So gesehen verhält es sich dabei nicht anders, als wenn etwa das Bundesgericht hin und wieder am Parlament als der gesetzgebenden Gewalt Kritik übt und Ratschläge erteilt. Damit wird noch lange nicht das unbestrittene Prinzip der Gewaltenteilung in Frage gestellt.

Meine Interpellation verfolgt denn auch gerade diese politische Zielsetzung. Es geht im Wesentlichen darum, dem unermüdlichen und wissenschaftlich fundierten Kämpfer gegen den Nationalsozialismus und Rassismus, Walther Hofer, gleichsam coram publico Satisfaktion zu verschaffen, die Glaubwürdigkeit unseres Landes im gerade zurzeit heftigen Kampf gegen extreme Kräfte zu dokumentieren und die Lehren aus der politisch wohl verunglückten Rechtsprechung zu ziehen. Denn wir können es uns gerade in der gegenwärtigen politischen Auseinandersetzung gar nicht leisten, dass der unbestrittene Nazi-Sympathisant Wilhelm Frick aufgrund des ergangenen Urteils als unbescholtene Persönlichkeit ins "Geschichtsbuch" eingeht, derweil der Historiker Walther Hofer als renommierter Kämpfer gegen den Nationalsozialismus eben deswegen als vorbestraft gilt. Kommt hinzu, dass Professor Hofer ausser zu Zehntausenden von Franken an Gerichtskosten erst noch, etwas salopp ausgedrückt, zu einem Beitrag in die Kriegskasse der von ihm zu Recht bekämpften rechtsextremen Kreise verknurrt worden ist.

Dies bedeutet nicht nur eine Ohrfeige für einen hoch verdienten Wissenschaftler, was an die 70 nationale und internationale Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Politik mit einem einhelligen Protest gegen das ergangene Revisionsurteil des Bundesgerichtes mehr als deutlich zum Ausdruck gebracht haben. Nein, diese Rechtsprechung passt auch äusserst schlecht in unsere gegenwärtige politische Landschaft, wo wir nicht zuletzt auch auf der Grundlage der Forschungsarbeit Professor Hofers und seiner stets und unerschrocken geäusserten Haltung den Kampf gegen die rechtsextremen Kräfte führen wollen.

Besonders tragisch ist die indirekte Auswirkung des höchstrichterlichen Urteils insoweit, als dem Dritten Reich nahe stehende Kreise unter Hinweis auf diesen Richterspruch die allenthalben anerkannte wissenschaftliche Reputation von Professor Hofer in Frage zu stellen versuchen und ihm damit irreparablen Schaden zufügen.

Nun hat zwar der Bundesrat in seiner Interpellationsantwort festgehalten, dass er um die grosse Bedeutung, die Professor Walther Hofer als Historiker im In- und Ausland geniesst, wisse und er auch - immerhin - "keine Veranlassung habe, an der wissenschaftlichen Kompetenz von Professor Walther Hofer zu zweifeln".

Damit hat es sich denn auch. Im Übrigen verschanzt sich der Bundesrat hinter einer formaljuristischen Sichtweise des Gewaltenteilungsprinzips und vermeidet jede kritische politische Würdigung des Geschehens.

Weder ist der Bundesrat bereit, die wohl verdiente Satisfaktion an die Adresse des jedenfalls aus politischer Sicht zu Unrecht verurteilten Wissenschafters auszusprechen, noch will er irgendwelche Lehren in Bezug auf die Hochhaltung der Wissenschaftsfreiheit in unserem Lande oder hinsichtlich der hier besonders augenfälligen inkonsequenten Rechtsprechung in ähnlichen Fällen ziehen.

Mit Verlaub gesagt: Diese mangelnde politische Sensibilität [PAGE 511] bewirkt gerade in Zeiten der politischen Kampfansage an die rechtsextremen Kreise kaum Verständnis, zeugt von wenig Mut und stützt kaum die Glaubwürdigkeit der eben eingeleiteten politischen Auseinandersetzung.

Wenn wir diesen Weg erfolgreich gehen wollen, dürfen wir uns jedenfalls nicht hinter formaljuristischen Prinzipien verbergen, denn die Gegenseite nützt erfahrungsgemäss rechtsstaatliche Institute schamlos zu ihren Gunsten aus. Vielmehr gilt es, mit der notwendigen politischen Sensibilität, die Auseinandersetzung anzugehen und namentlich mit der erforderlichen Glaubwürdigkeit und mit Mut für Freiheit und Demokratie einzustehen. Dabei sind besonders auch jene Kräfte zu unterstützen, welche zeitlebens gegen den politischen Extremismus geforscht, publiziert und gekämpft haben und die weiterhin an vorderster Front und, so hoffe ich, noch lange kämpfen werden.

In diesem Sinne erlaube ich mir, das aus politischer Sicht fragwürdige Revisionsurteil in Sachen Professor Walther Hofer in aller Öffentlichkeit zu kritisieren und seine Reputation als hervorragender Wissenschafter und Forscher über den Nationalsozialismus in diesem hohen Hause hervorzuheben.

Gleichzeitig möchte ich den Bundesrat dazu einladen, sich dieser unbestreitbaren und gerade in diesen Tagen dringend notwendigen Haltung anzuschliessen.