Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2007-03-14
Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-14
Wortprotokoll
Mit der Aufhebung der Milchkontingentierung im Jahre 2009 fallen die Zusatzkontingente auch dahin. Das Milchzusatzkontingent beträgt bekanntlich 2000 Kilogramm. Diese Zusatzkontingente erhalten die Landwirte im Talgebiet für jedes Tier, das sie aus dem Berggebiet zukaufen oder ins Berggebiet zur Aufzucht geben. Heute ist es so, dass knapp 20 000 Tiere jedes Jahr ein Milchzusatzkontingent auslösen.
Die Vergabe der Aufzucht ins Berggebiet ist sehr sinnvoll. Die Aufzucht im Berggebiet ist vor allem standortgerecht. Im Berggebiet haben wir sehr viele extensive Flächen, die durch das Jungvieh optimal genutzt werden können. Durch die Aufzucht im Berggebiet ist auch eine bessere Bestossung der Alpen gewährleistet, und eine ausreichende Bestossung der Alpen ist von grosser Bedeutung, um die Nutzung und Pflege der Alpweiden sicherzustellen und die Vergandung dieser Alpweiden zu verhindern. Die Zusatzkontingente haben den Talbauern auch den erforderlichen Anreiz gegeben, ihre Jungtiere ins Berggebiet zur Aufzucht zu geben, und mit der Streichung dieser Zusatzkontingente fehlen nun diese Anreize.
Es besteht die Gefahr, dass die Aufzuchttiere in Zukunft vermehrt im Talgebiet selber verbleiben. Es ist denkbar - und es wird zum Teil jetzt bereits praktiziert -, dass sich Talbetriebe auf die Aufzucht konzentrieren und so zu einer echten Konkurrenz für die Bergbetriebe werden. Die Tendenz, dass weniger Aufzuchttiere ins Berggebiet kommen, ist heute bereits klar ersichtlich. Stark zu dieser Entwicklung tragen auch die steigenden Transportkosten bei. Mit der stetig ansteigenden LSVA-Belastung steigen auch die Transportkosten für das Vieh. Die Verschiebung von Tieren ins Berggebiet und ins Alpungsgebiet wird für die Landwirtschaft zu einem ernsthaften Kostenproblem.
Es braucht aus all diesen Gründen auch in Zukunft eine Unterstützung der Arbeitsteilung im Rindviehbereich zwischen Berg- und Talbetrieben durch den Bund. Dies könnte zum Beispiel über einen erhöhten Raufutterbeitrag für Tiere, die im Berggebiet aufgezogen werden, erfolgen. Der Beitrag könnte analog den heutigen Bestimmungen über die Zusatzkontingente ausgerichtet werden. Ich könnte mir vorstellen, einen zusätzlichen Raufutterbeitrag von 200 oder 300 Franken an den Talbauern für die Tiere auszurichten, die er im Berggebiet aufziehen lässt. Nebst diesen wirtschaftlichen Argumenten für die Weiterführung dieser Unterstützung der Arbeitsteilung zwischen Berg und Tal trägt eben diese Arbeitsteilung, die eigentlich eine Zusammenarbeit ist, sehr viel zum gegenseitigen Verständnis und zum Zusammenhalt in der Landwirtschaft bei, besonders zwischen der Berg- und der Tallandwirtschaft.
Ich bitte Sie daher, den Antrag der Minderheit Binder zu unterstützen.