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Binder Max · Nationalrat · 2007-03-14

Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-14

Wortprotokoll

In diesem neuen Artikel 53 geht es um die Aufgabenteilung der Berg- und Talbauern im Bereich der Viehwirtschaft. Wir hatten bis heute ein System, von dem ich sagen muss - weil ich selber auch erlebte, dass es eine gute Wirkung hatte -, dass es ein anerkanntes System war. Es ging dabei um die Aufzucht von Jungvieh der Talbauern im Berggebiet. Wenn wir unsere jungen Tiere über einen Aufzuchtvertrag ins Berggebiet gaben oder wenn wir allenfalls den Bergbauern Tiere aus dem Berggebiet abkauften, wurde ein Zusatzkontingent von 2000 Kilogramm Milch gewährt, allerdings nur, wenn die Tiere auch die Kriterien, die Bedingungen erfüllten, die zugrunde gelegt wurden. Also: Milchkontingent mit dem Tier. Das gab natürlich einen gewissen Anreiz für die Talbauern, ihre Jungtiere ins Berggebiet zu geben. Auf der anderen Seite ein anderes Instrument: Wenn im Talgebiet Milchkontingente aus dem Berggebiet gekauft wurden, musste die Aufzucht vertraglich eigentlich ins Berggebiet verlegt werden.

Wie gesagt, war die Wirkung eine sehr gute. Sie war auch sehr wirtschaftlich für uns Talbauern, und - das sei nicht vergessen - sie förderte natürlich auch das Verständnis zwischen Berg- und Tallandwirtschaft. Heute stelle ich fest, dass diese Zusammenarbeit aufgrund verschiedener Rahmenbedingungen - einerseits Agrarpolitik, andererseits Einführung der LSVA, was massiv höhere Transportkosten zur Folge hat - je länger, je mehr leidet oder zum Teil auch gefährdet wird. Mit der Aufhebung der Milchkontingentierung auf 2009 fallen diese beiden erfolgreichen Massnahmen nun weg. Es ist in dieser Vorlage des Bundesrates auch kein Ersatz dafür vorgesehen. Aber auch im privatrechtlichen Milchmengenmanagement konnten keine ähnlichen Voraussetzungen mehr geschaffen werden. Was heisst das für die Zukunft? Ich bin überzeugt, dass die Zusammenarbeit respektive die Arbeitsteilung, die wie gesagt schon einer gewissen Gefahr ausgesetzt ist, noch schlechter würde.

Die Extensivierung der Landwirtschaft, aber auch der Strukturwandel haben dazu geführt, dass die Talbauern ihre Aufzuchttiere zunehmend in spezialisierten Aufzuchtbetrieben im Talgebiet aufziehen und dass damit dem Bergbauern eigentlich etwas entgeht. Ich bin auch überzeugt, dass die Gesundheit der Taltiere, wenn sie im Berggebiet aufgezogen werden, massiv besser ist. Ich kann das aus eigener Erfahrung sagen, ich habe lange Jahre mit Bergbauern im Kanton Graubünden solche Verträge abgeschlossen und wurde immer hervorragend und bestens bedient.

Was kann nun heute der Anreiz sein für einen Talbauern, seine Jungtiere ins Berggebiet zu geben? Wirtschaftlich gibt es wahrscheinlich keinen mehr. Ich halte das gute Verhältnis zwischen Berg und Tal für ein existenzielles Kriterium; die Schweizer Landwirtschaft braucht es, damit es keine Trennung von Berg- und Talbauern gibt und damit diese auch nicht gefördert wird.

Wir schlagen Ihnen hier eine Lösung vor, eine Kann-Formulierung: Die Idee wäre, dass man für ein Tier, das aus dem Berggebiet zugekauft wird oder mit einem Aufzuchtvertrag ins Berggebiet und dann zurück in den Talbetrieb geht, den RGVE-Beitrag um etwa 200 Franken für ein Jahr erhöht; dies nicht jährlich, sondern nur für das Jahr, in dem das Tier gekauft wird. Zu kompensieren wäre das bei den allgemeinen RGVE-Beiträgen; es würde also nicht mehr kosten, den Kostenrahmen nicht erhöhen.

Ich gebe ehrlich zu, dass ich die Wirkung dieser Massnahme nicht voraussagen kann. Aber die Erfahrung der nächsten vier Jahre soll zeigen, was das Instrument taugt; eine allfällige Korrektur könnte in einem nächsten Schritt gemacht werden.

Ich bitte Sie, meinem Minderheitsantrag zugunsten des Verständnisses zwischen Berg und Tal zuzustimmen.