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Graf Maya · Nationalrat · 2007-03-14

Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2007-03-14

Wortprotokoll

Die grüne Fraktion beantragt Ihnen dringend, bei diesen beiden Artikeln der Minderheit Genner zu folgen und somit das geltende Recht beizubehalten. Diese beiden Artikel dürfen nicht aufgehoben werden. Die bewährten Regelungen für Höchstbestände in der Schweine- und Hühnerhaltung dürfen nicht aufgegeben werden.

Warum? In der Schweiz haben wir grösstenteils noch eine bäuerlich geprägte Tierhaltung. Heute liegen die durchschnittlichen Bestandesgrössen in Schweinemastbetrieben bei unter 200 Tieren pro Betrieb, in der Legehennen- und Masthühnerhaltung bei unter 5000 Tieren. Das sind viel, viel weniger als die durch die Höchstbestandesregel festgelegten heute zulässigen maximalen Tierzahlen, die übrigens bereits auf Drängen der Schweinemäster vor zwei Jahren [PAGE 248] durch den Bundesrat heraufgesetzt worden sind. Dies bedeutet, dass auch heute ohne Aufhebung der beiden Artikel ein Wachstum möglich ist. Übrigens: Die damalige Anhebung durch den Bundesrat löste Proteste in der Bevölkerung aus. Ich möchte Sie erinnern, dass eine Petition mit 87 000 Unterschriften gegen diese Anhebung beim Bundesrat eingereicht wurde.

Der Mehrheitsantrag ist daher mehr als unverständlich. Er ist kurzsichtig und nur auf die Interessen einiger weniger Schweinemäster zurückzuführen. Die Gallo Suisse, die Vereinigung der Schweizer Eierproduzenten, wehrt sich entschieden gegen die Aufhebung. Sie wissen genau, warum: Sie würde die bäuerliche, artgerechte Tierhaltung, die vielen Bauernfamilien ein wichtiges Einkommen oder einen wichtigen Nebenerwerb gerade in der Eierproduktion ermöglicht, infrage stellen und vor allem - und das ist entscheidend - dem Image der Schweizer Landwirtschaft und ihrer Qualitätsprodukte im Ganzen extrem schaden. Nämlich gerade der Umstand, dass es in der Schweiz keine sogenannten Tierfabriken gibt, dass wir keine industriellen Grossmästereien und Legehennenfarmen haben, zeichnet unsere Fleisch- und Geflügelproduktion und die Eierproduktion aus und macht uns glaubwürdig, auch bezüglich des Tierwohls.

Wir haben eine artgerechte Tierhaltung und sollten gerade in einem sich öffnenden Markt davon profitieren. Dort hat die einheimische Landwirtschaft in den letzten Jahren unheimlich viel investiert und auf dem Markt Erfolg gehabt. Hier hat auch die Schweizer Bevölkerung in diversen Abstimmungen immer wieder bestätigt, dass sie eine kleinstrukturierte, ökologisch-bäuerliche Landwirtschaft will. Setzen wir dies heute nicht aufs Spiel.

Und denken Sie daran: Die inländische Schweinefleischproduktion deckt heute fast den ganzen Bedarf der Schweiz. Das ist erfreulich. Und nun will die Mehrheit der Kommission ausgerechnet hier europäische Verhältnisse mit Massentierhaltung einführen. Denken Sie, Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten seien nach wie vor bereit, das teurere Schweizer Schweinefleisch zu kaufen, wenn es genau gleich produziert wird wie im Ausland? Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten wollen Fleisch vom Bauernhof, nicht aus einer industriellen Produktion. Das haben wir alle ihnen schliesslich seit Jahren beigebracht.

Und nun zum Argument, die bestehenden Gesetze würden reichen: Dem ist nicht so. Das Raumplanungsgesetz und das Gewässerschutzgesetz bieten keine genügend grosse Barriere gegen die Aufstockung der Tierbestände. Die Raumplanung lässt sie in Speziallandwirtschaftszonen zu, welche die Bodenbindung aushebeln. Gemäss Gewässerschutzgesetz kann über Hofdüngerabnahmeverträge oder durch Aufbereitung des Mistes jede Begrenzung umgangen werden. Dies sieht übrigens auch die Abteilung Landwirtschaft des Kantons Luzern so.

Wir sollten also auf keinen Fall auf unsere bewährte bäuerliche Nutztierhaltung verzichten, die vielen Bauernfamilien heute ein Auskommen gibt. Es wäre unverantwortlich und kurzsichtig.

Bitte stimmen Sie den beiden Minderheitsanträgen zu, und bleiben Sie somit beim geltenden Recht!