Fischer Ulrich · Nationalrat · 1999-12-21
Fischer Ulrich · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 1999-12-21
Wortprotokoll
Zentrales Anliegen unserer Verkehrspolitik ist es, den Gütertransit von der Strasse auf die Schiene zu verlagern. In diesem Sinne haben wir die FinöV-Vorlage angenommen. Die FinöV-Vorlage enthält aber nicht nur dieses Ziel, sie besteht aus vier Teilen; unter anderem sind 2,3 Milliarden Franken für den Lärmschutz beschlossen worden. Damit ist ganz klar zum Ausdruck gebracht - und das Volk hat das bestätigt -, dass die Verlagerung nicht auf dem Buckel der betroffenen Bevölkerung erfolgen darf. Deshalb hat der Lärmschutz die gleiche Priorität wie der Ausbau des Huckepackkorridors. Dieses Versprechen ist einzuhalten.
Diese Vorlage soll die Umsetzung in die Wege leiten, aber wie tut sie das? Der Betrag von 2,3 Milliarden Franken wird zunächst einmal auf 1,8 Milliarden reduziert. Die Normen des Lärmschutzes werden nicht eingehalten. Die Fristen für die Sanierung werden weit hinausgeschoben, statt 15 Jahre nach Inkrafttreten der LSVA sind 22 bzw. 28 Jahre vorgesehen. Beim Lärmschutz wird ein völlig anderer Massstab angewendet als bei der Strasse und bei anderen Emittenten. Es wird für die Bahnen ein Sonderrecht geschaffen. All das passiert mit dem Argument, das Verlagerungsziel dürfe nicht gefährdet werden. Dieses hat für viele allerhöchste Priorität.
Der Huckepackkorridor ist schon heute sehr stark belastet; die Lärmimmissionen sind immens. Wer das nicht glaubt, soll sich einmal nur eine Viertelstunde neben diesen Korridor setzen, dann kann er miterleben, wie das tönt, wenn die Güterzüge vorbeirumpeln. Mit der Aufnahme des neuen Huckepackbetriebes wird die Lärmimmission noch um das Zwei- bis Dreifache gesteigert. Für die Anwohner ist dies unzumutbar, und eine rasche Sanierung im Sinne des Volksentscheides über die FinöV-Vorlage ist dringend nötig.
Diesem Ziel dient unter anderem mein Minderheitsantrag. Dieser Antrag ist gemässigt. Nach langen sechs Jahren soll auf dem Huckepackkorridor nur noch lärmsaniertes Rollmaterial verkehren.
Eigentlich hätte ich diese Forderung für das ganze Netz stellen wollen, musste aber einsehen, dass dies zu weit gegangen wäre. Deshalb habe ich das auf den Huckepackkorridor reduziert, der jetzt zusätzlich belastet werden soll.
Ich habe mich erkundigt, Herr Binder hat es auch schon erwähnt: Die Sanierung der schweizerischen Bahnwagen ist fristgerecht möglich, und zwar technisch und finanziell ohne Überschreitung des Plafonds.
Zur Frage, ob die ausländischen Bahnen diskriminiert sind: Laut Seite 7 der Botschaft hat die EU die Absicht, die Sanierung bis 2005 durchzuführen, es sind aber offenbar Probleme bei der Finanzierung entstanden. Aber selbst wenn die EU ihre Bahnwagen bis 2005 nicht alle saniert hat, besteht sicherlich auch seitens der EU genügend Wagenmaterial, um den Huckepackkorridor mit sanierten Wagen zu bedienen.
Ein weiteres Gegenargument besteht darin, dass der europäische Güterwagenpool 600 000 Fahrzeuge umfasst und eine spezielle Auswahl für den schweizerischen Huckepackkorridor nicht möglich ist. Dieses Argument ist völlig unglaubwürdig. Heute kann mit EDV-Unterstützung bei den Lastwagen jeder gefahrene Kilometer registriert werden. Die Logistikunternehmen können jede Sendung zu jedem Zeitpunkt überall lokalisieren. Wieso sollte dann nicht eine Auswahl der Wagen für das Befahren des Huckepackkorridors möglich sein? Es ist völlig unglaubwürdig, wenn das bestritten wird.
Ein weiteres Argument ist die Diskriminierung der ausländischen Bahnen: Für die Schweizer und die Ausländer gilt das gleiche Recht. Die Auflagen, die aus Umweltschutzgründen - hier aus Menschenschutzgründen - möglich sind, z. B. das Sonntags- und Nachtfahrverbot, werden ja auch durchgesetzt.
Fazit: Die Realisierung meines Antrages ist technisch, finanziell und völkerrechtlich möglich, und sie ist umweltpolitisch und menschlich dringend geboten.
Ich bitte Sie, meinem Minderheitsantrag zu Absatz 3 zuzustimmen.