Leuthard Doris · Bundesrat · 2007-03-14
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2007-03-14
Wortprotokoll
Herr Germanier hat völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass Sie mit dieser neuen Nutzungszulage für Obst von Hochstammbäumen natürlich eine neue Marktstützung einführen. Wie die Linke vorher zu Recht die Rechte kritisiert hat, ist an sich hier die Kritik nach links gerechtfertigt. Mit dieser Nutzungszulage schaffen Sie eine neue Subvention, und leider ist im Antrag der Minderheit Genner diese Problematik ungelöst. Die Nutzungszulage ist aber auch problematisch, weil im Antrag der Minderheit nicht unterschieden wird zwischen Tafelobst und Verarbeitungsobst. Es gelangt auch Obst aus Intensivanlagen in die Verarbeitung, sodass im Vollzug keine gezielte Stützung für Produkte von Hochstammbäumen möglich wäre. Es besteht somit das Problem, dass mit dem Antrag der Minderheit dieses Ziel gar nicht erreicht werden könnte. Von der Zulage würde klar eben nicht nur das Verarbeitungsobst profitieren, das sowieso teilweise von zollfreien Importen konkurrenziert wird, sondern eben auch das Tafelobst. Bei Tafelobst wie Zwetschgen und Kirschen haben wir einen beträchtlichen Grenzschutz, der bestehen bleibt. Das würde somit den Wettbewerb noch mehr verzerren, und das halten wir für falsch.
Ich muss auch nochmals betonen, dass ich mit Herrn Schelbert nicht einverstanden bin. Es ist völlig unsinnig, wenn der Bundesrat versucht, im Bereich von Brennobst die Attraktivität herunterzufahren, indem er mit viel Geld die Präventionskampagnen gegen Alkohol und Konsum von Alkohol anstrengt, und Sie nun mit einer Nutzungszulage Brennobst noch zusätzlich unterstützen wollen. Das ist schon ein Widerspruch, den Sie nicht auflösen können, der den gesundheitspolitischen Bestrebungen des Bundesrates widerspricht und den Sie mit einer zusätzlichen Nutzungszulage sogar noch vergrössern.
Wir sind aber auch der Überzeugung, dass eine solche zusätzliche Nutzungszulage wirtschaftspolitisch eine falsche Allokation darstellt. Wir haben bereits ausgeführt, dass wir in diesem Bereich, in dem wir auch die Exportsubventionen abschaffen, Mittel umlagern - gerade hier bei den Hochstammbäumen. Wir werden neu dann im Rahmen der Ökoqualitätsverordnung Beiträge für Hochstamm-Feldobstbäume einsetzen und hier gezielt Strukturverbesserungsmassnahmen und auch regionalpolitische Ziele unterstützen [PAGE 267] können. Das sind viel effizienter eingesetzte Mittel. Sie dienen sowohl hohen ökologischen als auch landschaftlichen Interessen weit besser als eine Nutzungszulage, wie sie der Antrag der Minderheit vorsieht.
Es ist so, Herr Schelbert; auch hier können Sie anderer Meinung sein, aber fachlich ist das unbestritten. Weil Nutzungszulagen produktionsgebunden sind, haben Sie effektiv ein Problem mit der WTO. Es wäre ein Widerspruch zur Green Box, und diese Zulagen wären insofern auch hier innert kurzer Zeit wieder abzuschaffen.
Somit empfehle ich Ihnen hier, die zusätzliche Nutzungszulage, wie sie die Minderheit verlangt, abzulehnen.