Leuthard Doris · Bundesrat · 2007-03-14
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2007-03-14
Wortprotokoll
Die vielen Anträge zu Artikel 70 und die Diskussion zeigen, dass auch hier ein [PAGE 275] wichtiges, auch ein emotionales Thema zur Diskussion steht. Erlauben Sie mir daher angesichts der Komplexität und der Fülle der Anträge, auch nochmals die grundsätzliche Position des Bundesrates im Bereich Ökologie und das Verhältnis zum Direktzahlungssystem darzulegen.
Wir haben Ihnen in der "AP 2011" mit der Handlungsachse 2 die ökologische Weiterentwicklung der Landwirtschaft empfohlen. Wir wollen das weiter fördern, und zwar im Wesentlichen mit drei Instrumenten:
1. Die Umlagerung von den Marktstützungen zu den Direktzahlungen. Wir haben damit sinkende Produzentenpreise und vermindern den Anreiz für eine intensive und ökologisch problematische Produktion.
2. Wir verstärken den Anreiz für ökologische Ausgleichsflächen. Die "AP 2011" führt tendenziell zu tieferen Produktepreisen. Die Beitragssätze für Ökoprogramme bleiben jedoch gleich hoch. Somit ist die Wirkung der Ökobeiträge deutlich verstärkt, und es ist entsprechend auch mit Mehrbeteiligungen an diesen Programmen zu rechnen.
3. Es bestehen regionale Probleme, punktuelle Probleme bei den ökologischen Zielen. Die wollen wir aber nicht mit flächendeckenden Instrumenten, sondern eben mit regionalen Instrumenten weiter angehen.
Sie finden in der Botschaft auf Seite 6390 die ökologischen Ziele - was erreicht wurde und was noch offen ist - dargestellt. Ich möchte nochmals betonen: Diese Ziele sind in fünf von sieben Bereichen erreicht, in zwei Bereichen klar nicht. In diesen zwei Bereichen - bei der Stickstoffbilanz und den ökologischen Ausgleichsflächen im Talgebiet - wollen wir weiterhin an den Zielen festhalten. Hier wird deshalb auch ohne gesetzliche Verankerung die Stossrichtung des Bundesrates zu diesen ökologischen Verbesserungen bestehen bleiben.
Die Nährstoffbilanz in belasteten Gebieten ist effektiv eine Problematik. Aber sie ist nicht schweizweit die gleiche, sondern vor allem in viehintensiven Gebieten ein Problem. Wir werden - und das ist ziemlich zentral -, auch um diese Anliegen auf Verordnungsstufe umsetzen zu können, die Grünstreifen entlang Gewässern von 3 auf 6 Meter verbreitern und mit einem Dünge- und Pflanzenschutzmittel-Verbot belegen. Das können wir auf Verordnungsstufe umsetzen, dazu braucht es keine gesetzgeberische Aktivität.
Und - ich habe schon vorhin darauf hingewiesen - mit der Ökoqualitätsverordnung lagern wir Mittel um, etwa im Bereiche der Hochstammbäume oder auch der extensiven Weiden, die mit diesem Anreizprogramm Zusatzbeiträge erhalten können. Schliesslich sind wir auch einem Postulat der WAK-SR entgegengekommen, das von uns im Bereich der ausgeglichenen Düngerbilanz einen Bericht mit Resultaten dieses Projektes verlangt. Dem werden wir Rechnung tragen, das ist wichtig.
Wir müssen aber, wenn wir über diese Ökoziele sprechen, auch die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Landwirtschaft im Auge behalten. Die Ökologie ist einerseits ein Qualitätsmerkmal, eröffnet Marktchancen, aber diese Instrumente müssen trotzdem auch dazu führen, dass die Wettbewerbsfähigkeit einigermassen erhalten bleibt. Und Sie wissen alle: Der wirtschaftliche Druck auf die Landwirtschaftsbetriebe ist eh schon gross, und das muss bei diesen Vorschriften, die in der Regel kostensteigernd wirken, auch berücksichtigt werden.
Zusammenfassend sind wir der Ansicht, dass diese bestehenden Ziele, die Ziele, die wir auf Verordnungsstufe neu justieren, eine klare ökologische Weiterentwicklung mit sich bringen, dass aber keine zusätzlichen, keine neuen und vor allem keine auf Gesetzesstufe absolut fixierten Ziele erforderlich sind.
Ich bitte Sie deshalb, grundsätzlich alle diese Anträge abzulehnen und dem Bundesrat in seiner Grundausrichtung zu folgen.
Ich möchte jedoch ergänzend zu den einzelnen Minderheiten und den vorliegenden Anträgen noch ein paar Ausführungen machen.
Zuerst zur Minderheit Hämmerle, welche die Hofdüngerproblematik aufgreift: Das ist in gewissen Fällen ein Problem, aber, wie ich schon ausgeführt habe, nehmen wir dies mit dem Postulat des Ständerates auf, in dem wir eben über die Düngerbilanz und auch die Problematik von Hofdüngerverschiebungen berichten. Grundsätzlich möchte ich aber darauf hinweisen, dass der ökologische Leistungsnachweis ja eine ausgeglichene Nährstoffbilanz verlangt - und das ist entscheidend. Es gibt tatsächlich auch sinnvolle überbetriebliche Hofdüngerverwertungen, vor allem natürlich bei Kleinbetrieben, bei denen es gar nicht möglich ist, auch nur schon 50 Prozent des Hofdüngers auf der eigenen Betriebsfläche auszubringen. Deshalb ist dieser Antrag mit einem fixen Ziel für uns an sich sogar kontraproduktiv.
Bei der Minderheit Genner, bei der es darum geht, bei Vorauflauf-Herbiziden und chemisch-synthetischen Insektiziden Verbote an den Bezug von Direktzahlungen anzuknüpfen, möchte ich einfach darauf hinweisen, dass wir hier bereits sehr strenge Vorschriften haben. Negative Umweltauswirkungen in diesem Bereich können am besten in Berücksichtigung der Witterungsverhältnisse vermieden werden, wenn etwa Herbizide weder bei Nässe noch bei Kälte ausgebracht werden. Es ist eben manchmal auch unvermeidbar, dass man Vorauflauf-Herbizide technisch anbringt. Ein allgemeines Verbot wäre gerade etwa beim Beispiel von Raps ein Problem und würde die Unkrautbekämpfung erschweren. Herr Binder hat auch schon darauf hingewiesen, dass bei der Beschränkung auf Nachauflauf-Behandlungen die Gefahr von Resistenzbildungen bestünde. Deshalb halten wir dieses zusätzliche Verbot nicht für sinnvoll und finden, dass die Flexibilität und die Einschränkungen, die wir in weiteren Gesetzen, etwa im Gewässerschutzgesetz, haben, genügende Instrumente bilden, um gerade im Bereich des Einsatzes von Herbiziden und anderen Mitteln eine gute Bilanz aufzuweisen.
Ich bitte Sie daher, auch diesen Antrag abzulehnen.
Wir haben dann noch die Einzelanträge, auf die ich kurz eingehen möchte.
Bei Artikel 70 Absatz 1 möchte Herr Wäfler eine Änderung, indem er besondere Bereiche im Text erwähnen möchte. Hier, Herr Wäfler, sind wir bei der Prüfung Ihres Antrages zum Schluss gekommen, dass Sie damit ein Problem mit der Verfassung eröffnen. In der Verfassung haben wir für die ökologischen Direktzahlungen klare Bestimmungen, die fordern, dass für "besonders" naturnahe, umwelt- und tierfreundliche Produktionsformen - siehe Artikel 104 Absatz 3 Buchstabe b - Direktzahlungen gegeben werden. Mit Ihrer Formulierung, bei der Sie das Wort "besonders" weglassen, würden Sie daher diese Verfassungsbestimmung unzulässigerweise verletzen. Deshalb meinen wir, dass das schon von der Verfassung her abzulehnen wäre.
Frau Bader möchte in Absatz 5 von Artikel 70 eine Veränderung vornehmen, indem sie einen neuen Buchstaben d einfügt. Hier muss ich Sie darauf hinweisen, dass mit dem Entlastungsprogramm 2003 die Inkraftsetzung der Streichung dieser Abstufung auf den 1. Januar 2008 verschoben wurde. Wenn Sie das weiterführen möchten - das entnehme ich Ihrem Antrag als Ziel -, so müsste zuerst diese Gesetzeskorrektur wieder rückgängig gemacht werden. Das steht natürlich im Widerspruch zu den bisherigen Beschlüssen des Parlamentes. Die Aufhebung der Abstufung wurde im Rahmen der "AP 2007" ja beschlossen. Entsprechend würde Ihr Antrag eine neue Problematik eröffnen. Die Gründe damals waren ja, dass man gesagt hat, die Abstufung hemme den Strukturwandel. Die Direktzahlungen sind ja bereits eine Leistungsabgeltung, die vor allem bei grösseren Betrieben nicht die ganze Leistung abgilt. Deshalb ist für uns auch dieser Antrag abzulehnen.
Beim Antrag Kunz, der mindestens in der Stossrichtung ähnlich ist wie der Antrag Föhn, möchte ich darauf hinweisen, dass ein Grenzwert für Direktzahlungen pro Standardarbeitskraft bereits besteht. In Artikel 70 Absatz 5 Buchstabe c ist festgeschrieben, dass der Bundesrat Grenzwerte für die Summe aller Direktzahlungen pro SAK festlegt. Sie wissen, dass wir das auch umgesetzt haben, indem das heute auf Verordnungsstufe auf 65 000 Franken pro SAK festgelegt ist. Die Einkommens- und Vermögensgrenze sowie [PAGE 276] Beitragsabstufungen wirken im genau gleichen Sinne. Diese bleiben unverändert.
Noch ein zusätzlicher Grenzwert pro Betrieb würde natürlich erneut den Strukturwandel bremsen - was wir nicht möchten -, und er würde auch die ökologischen Direktzahlungen pro Betrieb beschneiden. Auch das entspricht nicht unserer Zielsetzung. Beim Antrag Kunz würde die Regelung vor allem die Betriebe mit Milchproduktion bevorteilen. Das finden wir gegenüber anderen Betrieben nicht gerecht und daher nicht zulässig.
Bleibt am Schluss noch der Antrag Müller Walter, der bei Absatz 5 Buchstabe f eine Regelung unter anderem für verwitwete Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen möchte. Hier muss ich sagen: Wir betreiben mit diesem Gesetz Landwirtschaftspolitik. Probleme, die für eine ganz bestimmte Zielgruppe und aufgrund einer Zivilstandsänderung, also aufgrund des Steuerrechtes entstehen, kann man nicht mit dem Landwirtschaftsgesetz lösen. Ich räume ein, dass es sicher solche Fälle gibt. Ich bedauere diese. Wir können hier aber nicht wegen einiger Einzelfälle von zum Teil menschlich und finanziell schwierigen Situationen, wie es der Tod eines Partners sicher ist, eine Regelung vornehmen, die natürlich weitreichende Konsequenzen hätte. Diese Einzelfälle können aus unserer Sicht auch nicht mit dem Landwirtschaftsgesetz und schon gar nicht mit dem Direktzahlungssystem geregelt werden. Das den Kindern vererbte Vermögen ist in solchen Fällen vom verwitweten Bewirtschafter oder der verwitweten Bewirtschafterin in der Steuerdeklaration anzugeben. Zudem fällt der Abzug für Verheiratete weg. Das kann im Einzelfall zur Kürzung oder gar zur Streichung von Direktzahlungen führen. Es wäre aber unseres Erachtens falsch, das nun als Argument zu nehmen, um die Grenzwerte zu erhöhen oder aufzuweichen. Dieses Problem sollte im Zivil- oder Steuerrecht angegangen werden.
Zusammenfassend: Ökologie ist wichtig; die Direktzahlungen sind an den ÖLN, den ökologischen Leistungsnachweis, gekoppelt, das ist ein Erfolgsmodell. Die nichterreichten Ziele wollen wir auf Verordnungsstufe weiterverfolgen.
Deshalb bitte ich Sie, der Mehrheit und damit dem Bundesrat zu folgen.