Rechsteiner Paul · Nationalrat · 2007-03-14
Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-03-14
Wortprotokoll
Was wir von den Vertretern der landwirtschaftlichen Verbände zur Frage der Anstellungsbedingungen der Beschäftigten in der Landwirtschaft geboten kriegen, ist nicht nur zynisch, sondern übersteigt teilweise das Vorstellungsvermögen. Die Bauern verlangen für sich, es ist in Artikel 5 des Landwirtschaftsgesetzes festgeschrieben, dass mittels Steuergeldern ein Einkommen gesichert wird, das mit dem Einkommen der übrigen erwerbstätigen Bevölkerung in der Region vergleichbar ist. Was die Bauern mit dieser Bestimmung, die von uns mit unterstützt wird, für sich verlangen, wollen sie für ihre Beschäftigten nicht gelten lassen. Bei diesen soll nicht gelten, dass sie einen existenzsichernden Lohn beziehen.
In Tat und Wahrheit ist es noch schlimmer: Solange wir die Personenfreizügigkeit nicht hatten, war es so, dass sich die Bauern, wenn sie Leute aus dem Ausland beschäftigten, über das Ausländerrecht zwingend an die ortsüblichen Arbeitsbedingungen halten mussten. Diese Bestimmungen sind bekanntlich mit der Personenfreizügigkeit gefallen. Die Bauern beanspruchen für ihre - als in diesem Sinne fast einzige - Branche eine Ausnahme, eine Deregulierung, sodass sie mit ihren Beschäftigten machen können, was sie wollen. Das, meine Herren Bauernverbandsvertreter, geht auf keine Kuhhaut. Was hier angestellt wird, ist eine Schande. Es ist so, dass die Beschäftigten in diesem Lande, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, mit ihren Steuergeldern Ihre Subventionen bezahlen. Umgekehrt sind Sie nicht bereit, bei den Arbeitsbedingungen für ein Minimum zu sorgen. Das ist nicht in Ordnung!
Aber nicht nur die Bauernverbandsvertreter haben hier ein Problem, Frau Bundesrätin, auch der Bund - wenn Sie, Frau Bundesrätin, vielleicht zuhören würden - hat hier ein Problem, und zwar ein massives. Es ist ja so, dass mit dem System der tripartiten Kommissionen, mit dem neuen System der flankierenden Massnahmen, Kontrollen der Arbeitsbedingungen durchgeführt werden. In den Kantonen, in denen kontrolliert wird, ist es so, dass in der Landwirtschaft in 5 bis 10 Prozent der Fälle Lohnunterbietungen festgestellt worden sind. Was schreibt das Gesetz vor? Was schreiben die flankierenden Massnahmen vor? Sie schreiben vor, dass der Staat bei Lohnunterbietungen eingreifen muss, dass er ein Verständigungsverfahren durchführen und nachher Massnahmen ergreifen muss, in Form eines Gesamtarbeitsvertrages, einer Allgemeinverbindlicherklärung oder eines Normalarbeitsvertrages. Das ist genau das, was Herr Hämmerle will. Der Staat darf bei Lohnunterbietungen nicht zuschauen, sondern er muss handeln.
Und was geschieht hier bei der Landwirtschaft? Die Landwirtschaft beansprucht hier eine Ausnahme. Die Bauernvertreter sagen in der tripartiten Kommission des Bundes Nein zu diesem Vorgehen. Die Wirtschaftsvertreter folgen dem blind. Sie werden ja umgekehrt politisch dafür entschädigt, wenn Sie wieder Steuervorteile haben wollen. Aber was bedeutet das letztlich für das System der tripartiten Kommissionen, der flankierenden Massnahmen? Es geht um das Lohnniveau in diesem Land in einer Situation, in der der Arbeitsmarkt über die Personenfreizügigkeit geöffnet wird, in der genau diese Frage ausserordentlich sensibel ist. [PAGE 278]
Wenn wir jetzt in der Landwirtschaft zum Teil problematische Arbeitsverhältnisse haben, zum Teil Arbeitsverhältnisse, bei denen diese Lohnunterbietungen erwiesenermassen vorkommen und festestellt sind, dann muss das Instrumentarium greifen. Wenn es hier nicht greift, wie soll es denn erst in den anderen Branchen zu- und hergehen, wenn dieses Instrumentarium bei so klaren Fällen wie hier nicht angewendet wird?
Es wäre deshalb nicht nur eine Schande - das habe ich vorher im Zusammenhang mit den Bauernvertretern gesagt -, es wäre auch eine politische Dummheit, wenn Sie auf diesem Kurs weiterfahren und sagen würden: Bei den Bauern spielt das alles keine Rolle; da interessiert es uns nicht, wenn keine existenzsichernden Löhne bezahlt werden, wenn das Lohnniveau unterschritten wird. Sondern: Was für alle anderen in diesem Land gilt, muss auch für die Bauern gelten!