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Fasel Hugo · Nationalrat · 2007-03-14

Fasel Hugo · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion · 2007-03-14

Wortprotokoll

In Artikel 70 Absatz 4 geht es darum, ob in der Landwirtschaft Normalarbeitsverträge für die Angestellten gelten sollen. Wenn ich die Beratungen der "Agrarpolitik 2011" der letzten zwei Tage Revue passieren lasse, dann stelle ich fest, dass wir die Importe, die Marktstützung und die Direktzahlungen zur Sicherung des Einkommens der Landwirtschaft geregelt haben. Wir haben die Traktoren, die Zuckerrüben und auch die Silage geregelt. Wir haben also festgelegt, wie hoch der Traktorpreis bei Parallelimporten künftig sein kann. Wir haben auch den Preis für die Verkäsung und die Bedingungen für die Fütterung der Kuh gesetzlich festgelegt. Frage: Ist es unverschämt, nun auch die Bedingungen für die Angestellten festzuschreiben?

Herr Baader hat vorher gesagt, man solle die Dinge nicht verquicken. Ich hätte von ihm als Spezialisten erwartet, dass er zumindest selber erkannt hätte, dass in diesem Artikel - genau hier - die Landwirtschaftspolitik an Bedingungen geknüpft wird. Hier heisst es: Direktzahlungen soll bekommen, wer die Gewässerschutzverordnung einhält; Direktzahlungen soll bekommen, wer die Tierschutzbestimmungen einhält. Frage: Ist es zu viel verlangt, wenn neben den Tierschutzbestimmungen auch die Menschenschutzbestimmungen eingehalten werden müssen? Man könnte auch sagen: Das ist der Artikel, bei dem wir darüber entscheiden, ob es landwirtschaftliche Angestellte oder wieder Bauernknechte gibt.

Es gehört zum Anstand dieses Landes, dass man auch jenen, die in der Landwirtschaft als Angestellte tätig sind, notwendigerweise die Arbeitsbedingungen, die den Lohn betreffen, sichert. Ich gehe davon aus, dass wir nicht nur den Traktorpreis, sondern auch den Lohn des Angestellten festlegen. Ich gehe davon aus, dass wir nicht nur Verkaufspreise und Verkäsungspreise festlegen, sondern auch Mindestlöhne festlegen. Wer dies nicht will, dem muss ich sagen: Das ist relativ skurril, zynisch, auch arrogant. Ich will eigentlich nicht viel. Ich möchte eigentlich nur, dass Sie mit den Angestellten in der Landwirtschaft etwa gleich liebevoll und aufmerksam umgehen, wie wir vor dem Mittagessen die Schafe behandelt haben. Das ist korrekt und nicht zuviel verlangt.

Ich lade Sie deshalb namens der grünen Fraktion ein, dem Antrag der Minderheit Hämmerle zuzustimmen.

Mein Vorredner hat darauf hingewiesen, dass es bei diesem Artikel auch um einige grundsätzliche Punkte gehe. Tatsache ist - ich kann das nicht alles auswendig nachsagen -, was die tripartiten Kommissionen klar und deutlich festgestellt haben, nämlich dass es zwei Dinge gibt: Lohndumping und Regelmässigkeit von Lohndumping. Beides haben wir bei den flankierenden Massnahmen als jene Kriterien festgelegt, die verlangen, dass der Bundesrat dann handeln müsse. Das heisst, der Bundesrat muss sich heute wohl oder übel unbedingt für den Antrag der Minderheit Hämmerle engagieren. Wenn er das nicht tut, Frau Bundesrätin, dann haben Sie ein Problem, weil wir demnächst auch die Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien und die dazugehörigen flankierenden Massnahmen auf dem Tisch haben. Das ist also hier eine Entscheidung, die etwas mehr als nur die Landwirtschaft betrifft. Hier ist der Tatbeweis anzutreten, dass die Arbeitsbedingungen in diesem Lande wichtig sind, auch in der Landwirtschaft. Ich habe mich vor diesem Auftritt bei einigen Bauern erkundigt, denn ich komme schliesslich auch aus diesem Milieu, bin dort während einiger Jahre aufgewachsen. Ich muss sagen: Ich verstehe nicht, wieso das die Bauernverbände hier verhindern; die Bauern, mit denen ich zu tun habe, stört es nicht, wenn ihre Angestellten einen Normalarbeitsvertrag haben.