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Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2000-09-19

Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-09-19

Wortprotokoll

Wir befinden uns bei dieser Frage in einem Spannungsfeld zwischen Finanzpolitik und Finanzrecht. Finanzpolitisch gesehen sind wir gehalten, die Staatsausgaben möglichst tief zu halten und die uns zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel möglichst effizient einzusetzen. Finanzrechtlich gesehen dagegen besteht unsere Pflicht darin, die finanzrechtlichen Instrumente richtig einzusetzen und die finanzrechtlichen Grundsätze korrekt anzuwenden.

Nun ist darauf hinzuweisen, dass wir es im vorliegenden Fall mit einem Verpflichtungskredit zu tun haben. Ein Verpflichtungskredit besteht bekanntlich in der Ermächtigung, für ein bestimmtes Vorhaben, das logischerweise in der Zukunft liegt, bis zum jeweiligen Höchstbetrag finanzielle Verpflichtungen einzugehen.

Verpflichtungskredite sind, wie angedeutet, erforderlich, wenn über ein Voranschlagsjahr hinaus Verpflichtungen eingegangen werden müssen. Sie sind also nicht an ein bestimmtes Rechnungsjahr gebunden, und für die in Einlösung der eingegangenen Verpflichtungen fällig werdenden Zahlungen müssen für die betreffenden Rechnungsjahre entsprechende Zahlungskredite bereitgestellt werden.

Was bedeuten nun diese allgemeinen Ausführungen für den vorliegenden Fall? Wenn sich aufgrund der heutigen Verhältnisse in Anwendung der erforderlichen Sorgfalt sagen lässt oder sagen liesse, diese 20 Millionen Franken würden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausreichen, dann wäre der Antrag der Minderheit meines Erachtens gerechtfertigt. Ich aber habe diese Sicherheit nicht.

Wenn man nach Massgabe sorgfältigen Handelns aber nicht ausschliessen kann, sondern eben mit der Möglichkeit rechnen muss, dass die 30 Millionen Franken unter Umständen gebraucht werden, dann müssen Sie der Mehrheit zustimmen.

Ich möchte Sie darauf hinweisen - entgegen den Ausführungen von Herrn Kollege Wicki -, dass wir nicht die Tabelle auf Seite 26 der Botschaft genehmigen, wenn wir dem Mehrheitsantrag zustimmen; vielmehr bringen wir deutlich zum Ausdruck, und das finde ich auch richtig, dass wir die Prioritäten nicht bei den vorzeitigen Entlassungen sehen, sondern bei der Umschulung, Weiterbildung und Stellenvermittlung. Ich habe das Vertrauen, dass der Bundesrat und die Verwaltung dies auch ernst nehmen.

Daher ersuche ich Sie, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.