Müller-Hemmi Vreni · Nationalrat · 2006-09-18
Müller-Hemmi Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-09-18
Wortprotokoll
Ich freue mich, dass ich als Kommissionssprecherin hier am Eröffnungstag der Flimser Session zum Rahmenkredit für die Stiftung "Zukunft für Schweizer Fahrende" sprechen kann.
Bekanntlich sind in verschiedenen Bündner Berggemeinden im 19. Jahrhundert, während den ersten Jahren unseres Bundesstaates, in einer schweizweiten Aktion viele damalige "sans-papiers", sogenannt heimatlose Jenische, eingebürgert worden; zum Beispiel in Obervaz oder Morissen im Val Lumnezia, wo es heute noch 400 Bürgerinnen und Bürger mit dem Namen Waser gibt. Ich bin in Chur aufgewachsen und erinnere mich gut an die regelmässig vorbeikommenden und willkommenen Jenischen, die unsere Messer und Scheren schliffen. Für mich als Kind war dies jedes Mal faszinierend. Von ihren schwierigen Lebensumständen und den Diskriminierungen, denen sie seit Jahrhunderten ausgesetzt waren, erfuhr ich erst viel später. Ich nehme es darum als gutes Omen, dass sich unser Rat hier in Flims mit der Situation und den Problemen der kulturellen Minderheit der Jenischen, unseren Fahrenden, beschäftigt. Zu dieser Minderheit, die sich in der Radgenossenschaft der Landstrasse [PAGE 1187] organisiert hat, gehören heute rund 30 000 Fahrende, wobei gegen zehn Prozent vor allem im Sommer noch echt fahrend unterwegs sind.
Worum geht es heute? Gestützt auf das Bundesgesetz vom 7. Oktober 1994 betreffend die Stiftung "Zukunft für Schweizer Fahrende" beantragt der Bundesrat einen Rahmenkredit für die Jahre 2007 bis 2011 in der Höhe von 750 000 Franken, gleich wie bisher. Dieser Rahmenkredit ist für die Stiftung gedacht.
Die Stiftung wurde 1997 mit dem Auftrag gegründet, die Lebenssituation der Jenischen zu sichern, zu verbessern und einen Beitrag zur Wahrung ihres kulturellen Selbstverständnisses zu leisten; so heisst es im Gesetz. In dieser Zielsetzung kommt zum Ausdruck, dass die Fahrenden in unserem Land heute eine anerkannte nationale Minderheit sind, nachdem sie im letzten und im vorletzten Jahrhundert schwer diskriminiert und verfolgt wurden. Ein schmerzliches Stichwort dazu ist die nie entschuldbare Aktion zur Kindswegnahme, die Aktion "Kinder der Landstrasse" der Pro Juventute, die von Bund, Kantonen und Gemeinden unterstützt oder geduldet wurde. Eine wichtige Konsequenz aus der Aufarbeitung dieser schweizerischen Diskriminierungsgeschichte seit Mitte der Siebzigerjahre war die Ratifizierung des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten von 1998. Damit hat sich die Schweiz explizit auf Massnahmen zur Unterstützung von Kultur, Sprache und Tradition der Fahrenden verpflichtet. Bei den Schutzauflagen ist im Falle der Fahrenden auch das Verbot einer Assimilierungspolitik besonders zentral. Das Europaratsabkommen hat damit den Auftrag der Stiftung weiter untermauert und konkretisiert.
Es ist eine schwierige Aufgabe, die Bundesrat und Parlament der Stiftung "Zukunft für Schweizer Fahrende" übertragen haben - schwierig, weil diese wenig bis keine Kompetenzen und auch wenig Geld hat, eben diese 150 000 Franken pro Jahr. Der Stiftungsrat, dem - das bemerke ich hier kritisch - nur männliche Vertreter von Bund, Kantonen, Gemeinden und Radgenossenschaft angehören, muss vor allem durch beharrliche Informations-, Vermittlungs- und Überzeugungsarbeit gegenüber den Kantonen, Gemeinden und der Öffentlichkeit für die Rechte und den Schutz der Fahrenden einstehen.
Was wurde nun in der letzten Rahmenkreditperiode mit dieser Arbeit erreicht? Gelöst wurde das Problem mit der bisherigen, schikanösen Regelung der Gewerbepatente. Mit dem neuen Bundesgesetz über das Gewerbe der Reisenden gilt seit Anfang 2003 auch für die Fahrenden, dass ein kantonales Patent in der ganzen Schweiz gültig ist. Verbesserungen konnten auch im Bereich der schulischen Ausbildung für die Kinder während der Reisezeit in den Sommermonaten erreicht werden. Allerdings bleibt dieses sensible Thema oben auf der Traktandenliste der Stiftung, da vor allem die berufliche Ausbildung grosse Probleme schafft und hier zusammen mit den Fahrenden weiter nach annehmbaren Wegen zu suchen ist. Ein positiver Schritt passierte im November 2003 mit der Eröffnung des Dokumentations- und Begegnungszentrums der Radgenossenschaft in Zürich. Es ist das erste jenische Dokumentationszentrum weltweit, also eine Pioniertat, auf die die hartnäckig dafür kämpfende Radgenossenschaft stolz sein darf. Allerdings wird dieser Schritt vorwärts relativiert durch die Tatsache, dass aufgrund des Ausbleibens der in Aussicht gestellten Beitragserhöhung des Bundesamtes für Kultur die Tätigkeiten des Zentrums wegen einschneidender Kürzungen nicht wie geplant realisiert werden können. Ein Schritt vorwärts, ein halber zurück. Dies ist fast symptomatische Realität für die um ihr Recht auf kulturelle Eigenständigkeit kämpfenden Fahrenden.
Damit komme ich zur Hauptkritik, die in der Botschaft schonungslos offen kommuniziert wird.
Zehn Jahre nach Gründung der Stiftung ist die zentrale Aufgabe nach wie vor ungelöst. Das Angebot an Stand- und Durchgangsplätzen ist nach wie vor prekär. Dieses Faktum führte bereits vor drei Jahren in der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit, in der SGK, zu einer vertieften Diskussion. Die SGK verlangte darum vom Bundesrat einen Bericht mit Verbesserungsmassnahmen. Dieser Bericht, der auch in Vernehmlassung war, ist uns in der Kommission auf diesen Oktober versprochen worden. Herr Bundesrat, ich nehme an, dass Sie uns dies heute bestätigen können.
In der Botschaft zum Rahmenkredit wird dazu konstatiert, dass seit 2001 trotz intensiver Kontaktarbeit in Bezug auf Kantone und Gemeinden 9 Durchgangsplätze aufgehoben und nur 3 neue errichtet worden sind. Total gibt es in der Schweiz heute noch 12 Standplätze und 44 Durchgangsplätze. Gemäss dem letztes Jahr aktualisierten Raumplanungsgutachten der Stiftung fehlen insgesamt je 30 zusätzliche Stand- und Durchgangsplätze für die Schweizer Fahrenden und 10 Durchgangsplätze für ausländische Fahrende. Widerstand gegen Plätze gibt es meistens in den Gemeinden, wo kantonale Projekte an Vorurteilen und hochgespielten Befürchtungen scheitern. Ausdrücklich lobend erwähnt - und dies möchte ich hier jetzt auch unterstreichen - wird in der Botschaft der Kanton Graubünden, wo es mit den Plätzen in Chur, Cazis, Andeer, Bonaduz und Rodels kaum Probleme gebe. Offensichtlich ist das Ausdruck einer langen Tradition des Zusammenlebens von sesshafter und fahrender Bevölkerung.
Welche Schlussfolgerung zieht nun der Bundesrat aus dieser nichtbefriedigenden Bilanz? Einerseits beantragt er, den Rahmenkredit im gleichen Rahmen fortzuführen. Andererseits weist er vor allem auf die Schaffung möglicher neuer Plätze hin, und zwar auf Liegenschaften der Armee, die das VBS infolge der Reform von "Armee XXI" in den nächsten vier Jahren verkaufen wird. Der Bundesrat spricht aber lediglich von Perspektiven und dass die Stiftung in Kontakt mit dem VBS sei. Die WBK ist darum zum Schluss gekommen, dass es nicht reicht, allein den Rahmenkredit zu sprechen. Wenn die Schweiz, die sich weltweit für den Schutz kultureller Minderheiten stark macht, ihre eigene Minderheit der Fahrenden ernst nimmt, muss mehr passieren, und dies rasch. Die Option, auf VBS-Liegenschaften Stand- und Durchgangsplätze zu realisieren, muss politisch vom Parlament und vom Bundesrat unterstützt werden. Diesen Sukkurs braucht der Stiftungsrat. Unsere Kommission hat darum entschieden, in Kenntnis des mit dem Postulat der SGK verlangten Bundesratsberichtes noch eine vertieftere Debatte zu führen und zu klären, welche Massnahmen zu treffen sind, damit wir mit den Stand- und Durchgangsplätzen vorwärts kommen und damit wir nicht 2011 nochmals eine Negativbilanz zur Kenntnis nehmen müssen.
Im Rahmen einer breiten Auslegeordnung wird die Kommission zu entscheiden haben, ob das Mandat wie der finanzielle Rahmen der Stiftung zu erweitern sind, ob andere ergänzende Massnahmen auf Bundesseite für den wirksamen Schutz der Kultur- und Lebensweise der Fahrenden zu ergreifen sind. Mit der Ratifizierung des eingangs erwähnten Europaratsabkommens hat sich die Schweiz auf solche wirksamen Massnahmen verpflichtet. Wie alle anderen Minderheiten der Schweiz sollen auch die Jenischen, die Fahrenden, ihre Tradition, ihr Brauchtum, ihre Kultur und ihre Sprache selbstbewusst zeigen, präsentieren und dokumentieren können, ohne Bevormundung, die sie nur allzu gut kennen, und nicht als Bittsteller.
Der Umgang mit dieser unserer Minderheit ist eine Lackmusprobe für die schweizerische Vielfalt, speziell auch für die innerschweizerische Menschenrechtspolitik. Ich zitiere an dieser Stelle gerne den Regierungspräsidenten dieses Kantons, Claudio Lardi, der in seinen Begrüssungsworten gesagt hat, den Stand einer Zivilisation erkenne man am Umgang mit ihren Minderheiten. Dies gilt also auch für den Umgang mit den Fahrenden.
Die WBK wird also diese gründliche Auslegeordnung zu machen haben. Weil diese - wie gesagt - erst aufgrund des bundesrätlichen Berichtes stattfinden kann, lehnt die Kommissionsmehrheit jetzt eine Verdoppelung des Rahmenkredites gemäss dem Minderheitsantrag Stump ab.
Ich beantrage im Namen der einstimmigen Kommission, auf die Vorlage einzutreten; die Kommissionsmehrheit stimmt dem vom Bundesrat beantragten Rahmenkredit zu.
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