Dettling Toni · Ständerat · 2000-09-19
Dettling Toni · Ständerat · Schwyz · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-09-19
Wortprotokoll
Die Parlamentarische Initiative Frey Walter datiert vom 14. Juni 1995, einem Zeitpunkt, der mehr als fünf Jahre zurückliegt. Der Initiant wollte damit, wie er selber verlauten liess, in erster Linie die politische Vergangenheit der jedenfalls nicht unbedeutenden Stasi-Tätigkeit in der Schweiz aufarbeiten und insbesondere daraus die Lehren ziehen lassen, wie inskünftig ähnlichen Vorfällen, Infiltrationen und Gefahren in unserem Lande wirksam vorgebeugt und begegnet werden kann. Diese Zielsetzung wurde weitgehend als richtig und als unterstützenswert anerkannt. Dagegen wurden Zweifel juristischer und politischer Art am vorgeschlagenen Weg und an den vorgesehenen Mitteln laut.
Immerhin hat der Nationalrat mit Beschluss vom 17. Juni 1996 gegen den Antrag der Mehrheit der vorberatenden Kommission für Rechtsfragen der Initiative, wenn auch nur knapp - mit 80 zu 76 Stimmen - Folge gegeben. Nach der eingeholten Stellungnahme des Bundesrates, welche zwar eher halbherzig, aber immerhin im Ganzen positiv ausgefallen ist, hat dann der Nationalrat den vorgelegten Gesetzentwurf seiner vorberatenden Kommission für Rechtsfragen mit nicht weniger als 106 gegen bescheidene 12 Stimmen gutgeheissen. Diese deutliche Mehrheit kam trotz einigen Bedenken bezüglich der konkreten gesetzlichen Ausgestaltung etwa in Bezug auf die Aufhebung des Geheimnisschutzes und anderer Bestimmungen zustande. Soweit die Fakten.
Die Kommission für Rechtsfragen unseres Rates beantragt mit einer knappen Mehrheit von 6 zu 5 Stimmen Nichteintreten.
Als Sprecher einer politisch ziemlich bunt zusammengesetzten Minderheit beantrage ich Ihnen Eintreten und Zurückweisung an die Kommission zur Detailberatung.
Die Minderheit ist sich natürlich bewusst, dass diese Parlamentarische Initiative ein politisch heisses Eisen anfasst und dass man insbesondere über die Ausgestaltung der vorzusehenden Massnahmen durchaus unterschiedlicher Auffassung sein kann. Wir sind uns aufgrund der inzwischen eingesetzten Meinungsbildung auch bewusst, dass die Initiative in diesem Rat einen schweren Stand haben wird.
Dennoch verdient die Zielrichtung, nämlich die Aufarbeitung der jedenfalls nicht unbedeutenden Stasi-Tätigkeit in unserem Lande, vor allem aber auch die daraus resultierende Erarbeitung eines effizienten Abwehrdispositivs gegen ähnliche künftige Gefahren Unterstützung. Selbstverständlich wird es Sache der vorberatenden Kommission sein, die Ausgestaltung der Bundesgesetzgebung unter die Lupe zu nehmen, um in Abstimmung mit dem bestehenden rechtlichen Umfeld zu entscheiden, wie insbesondere mit dem Geheimnisschutz umzugehen ist.
Heute haben wir ja nur über den Grundsatz des Eintretens zu entscheiden. In diesem Sinne stehe ich zu meiner bereits im Nationalrat eingenommenen befürwortenden Haltung und empfehle Ihnen aus den genannten Gründen, auf den vorgelegten Gesetzentwurf einzutreten; dies selbst dann, wenn sich zwischenzeitlich einige massgebliche politische Kreise - aus welchen Gründen auch immer - davon abgesetzt haben und der Vorlage lieber ein schickliches Begräbnis wünschen würden. Die doppelte Zielsetzung - Aufarbeitung der Stasi-Vergangenheit und Erarbeitung eines Dispositivs für die Zukunftsbewältigung - verdient unsere Unterstützung.
Ich bitte Sie zusammen mit der überwiegenden Mehrheit des Nationalrates und in Würdigung der positiven Stellungnahme des Bundesrates, insbesondere auch von Herrn alt Bundesrat Koller, darauf einzutreten und den Gesetzentwurf in der Folge zur Detailberatung an die Kommission für Rechtsfragen zurückzuweisen.