Goll Christine · Nationalrat · 2006-09-18
Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-09-18
Wortprotokoll
Der Ordnungsantrag Fehr Hans-Jürg verlangt nichts anderes, als dass wir die Schlussabstimmung zu dieser 5. IV-Revision verschieben. Weshalb dieser Antrag?
Unsere Kommission wurde von unserem Präsidenten, Herrn Triponez, in der letzten Sitzung - sie fand am 7. September statt - mit der Mitteilung überrascht, mit der niemand gerechnet hatte, dass nämlich die Schlussabstimmung zu dieser materiellen 5. IV-Revision am Ende dieser Session in Flims stattfinden solle. Das war nie die Idee, auch nicht in der Kommission. Herr Fehr hat den Verfahrensantrag erwähnt, der von Herrn Wehrli, Herrn Gutzwiller und mir unterzeichnet worden ist.
Unsere Kommission hat eine Subkommission eingesetzt; Herr Triponez ist auch Präsident dieser Subkommission. Diese Subkommission wurde beauftragt, eine Entschuldungsvorlage auszuarbeiten, um sie der Gesamtkommission zu präsentieren. Der Fahrplan ist protokollarisch festgelegt, und zwar im Protokoll der Subkommission [PAGE 1182] "Finanzierung der Invalidenversicherung". Vorgesehen ist nämlich, dass unsere Subkommission noch in dieser Session, konkret am Montag, dem 2. Oktober, tagt, dass sich unsere Subkommission dann auf eine Entschuldungsvorlage - allenfalls in Varianten - einigt und diese Anfang November der Gesamtkommission unterbreitet. Das würde beinhalten, dass eine Finanzierungsvorlage in der nächsten Session, in der Wintersession, hier im Nationalrat als Erstrat behandelt werden könnte. Dann wären auch die Eckpfeiler einer solchen Finanzierungsvorlage, einer solchen Entschuldungsvorlage, öffentlich transparent.
Intransparent und unglaubwürdig ist es, wenn hier Lippenbekenntnisse abgegeben werden, wie das Frau Meyer von der CVP getan hat. Weder die CVP noch die FDP können Menschen mit einer Behinderung, ihre Angehörigen und ihre Organisationen, geschweige denn die Bevölkerung mit Lippenbekenntnissen vertrösten. Wenn Sie hier einfach sagen: "Wir sind für eine Finanzierungs- und Entschuldungsvorlage", dann glaubt Ihnen das einfach kein Mensch mehr.
Sie, Frau Meyer, haben die Frühinterventionsmassnahmen erwähnt, die in dieser 5. IV-Revision enthalten sind. Es ist richtig: Auch wir stehen zu diesen Frühinterventionsmassnahmen. Nur muss ich Ihnen sagen: Ohne Arbeitsplätze nützen die besten Integrationsmassnahmen nichts. Sie können Menschen mit einer Behinderung schulen und trainieren und die besten Massnahmen ergreifen, damit ihre Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt werden kann. Aber wenn keine Arbeitsplätze zur Verfügung stehen, dann nützt auch die halbe Million Franken nichts, die wir in diese Frühinterventionsmassnahmen investieren.
Sie haben hingegen verschwiegen, dass diese 5. IV-Revision eine gewaltige Abbauvorlage ist. Diese Vorlage enthält Rentenkürzungen, die einschneidende Einbussen für die Betroffenen bringen. Das ist in unseren Augen inakzeptabel.
Ich bitte Sie, diesem Ordnungsantrag zuzustimmen. Wenn Sie die Schlussabstimmung zur 5. IV-Revision nicht in dieser Session durchführen, besteht auch die Möglichkeit, zu sehen, ob die Lippenbekenntnisse, die jetzt vonseiten der CVP und der FDP immer wieder abgegeben wurden, auch eingelöst werden, ob tatsächlich eine Entschuldungsvorlage realisiert werden kann. Sie wissen alle so gut wie ich, dass ohne eine Finanzierungsvorlage, ohne eine nachhaltige Entschuldung der Invalidenversicherung, die IV nicht sanierbar ist. Dass die SVP kein Interesse daran hat, ist auch kein Geheimnis. Sie können auf der Website der SVP nachlesen, welche weiteren Rentenkürzungen die SVP vorschlägt, um die IV zu "sanieren", wie sie sagt. Sie ist nicht bereit, die längst fälligen finanziellen Korrekturen vorzunehmen. Die IV ist nämlich seit ihrem Bestehen, seit 1960, chronisch unterfinanziert.
Ich bitte Sie deshalb, dem Ordnungsantrag Fehr Hans-Jürg zuzustimmen.