Beerli Christine · Ständerat · 2000-09-19
Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-09-19
Wortprotokoll
Ich vertrete in dieser Diskussion seit Anbeginn eine Position, die zwar der ursprünglichen Haltung des Bundesrates in seiner ersten Botschaft entspricht, die aber im Parlament nicht sehr viel Unterstützung gefunden hat. Nach wie vor bin ich jedoch überzeugt, dass bei den erwerbstätigen Frauen im Falle der Mutterschaft eine ganz wesentliche Ungleichbehandlung vorliegt. Vor allem werden die Schwächsten am schlechtesten behandelt.
Ich unterstütze natürlich die Motion Spoerry, glaube jedoch, dass es dabei nicht sein Bewenden haben kann, da es sich doch um eine völlige Minimallösung handelt, wenn man diese acht Wochen Arbeitsverbot entschädigt.
Zudem bin ich überzeugt, mit meiner Parlamentarischen Initiative die Unzulänglichkeiten zu beseitigen, die die letzte Vorlage aufgewiesen hat und die ich schon während der ganzen Behandlung der letzten Vorlage immer wieder moniert habe. Die Initiative, wie sie heute vorliegt, enthält eben nicht - wie die letzte Vorlage - eine Verbindung zwischen einer Versicherung und einer Entschädigung praktisch im Sinne einer sozialen Fürsorge. Die vorliegende Initiative sieht eine reine Erwerbsausfallentschädigung vor für erwerbstätige Frauen, seien sie selbstständig oder seien sie angestellt. Mit anderen Worten: Es muss ein Erwerbsausfall, d. h. ein Schaden vorliegen, der auch entschädigt wird. Andererseits haben wir das Entgelt für nicht erwerbstätige [PAGE 502] Mütter. Dieses wird durch meine Initiative nicht abgedeckt, weil ich immer der Ansicht war, dass man mit diesem Beitrag an die nicht erwerbstätigen Mütter eine Vermischung vorgenommen hat, die eine Menge administrativer Unkosten ausgelöst hat, die bei einer Bundeslösung nicht hätten anfallen sollen.
Ich bin der Ansicht, dass es bei nicht erwerbstätigen Müttern in schwierigen Verhältnissen Probleme geben kann. Ich war aber immer der Ansicht und bin es auch heute noch, dass diese Fragen über die Ergänzungsleistungen zu lösen sind, dass ein bestehendes kantonales Verfahren anzuwenden ist, dessen Abläufe man kennt und dessen Anwendung keine grossen administrativen Aufwände auslöst. Im Bereich der Erwerbsausfallversicherung muss man also ganz klar eine Bundeslösung anstreben, andererseits aber sollte man die Entschädigung für nicht erwerbstätige Mütter in schwierigen Verhältnissen über die Ergänzungsleistungen und die Kantone abwickeln. Das möchte ich mit meiner Parlamentarischen Initiative initiieren. Dadurch würde der grosse administrative Aufwand - Sie erinnern sich, dass er bei der letzten Vorlage auf ein Auszahlungsvolumen von 52 Millionen rund 12 Millionen Franken betragen hätte - weitgehend wegfallen.
Meine Initiative sieht eine Finanzierung über die EO vor. Ich erinnere Sie daran, dass die Frauen seit jeher Beträge in die EO einzahlen, dass sie aber noch nie etwas daraus beziehen konnten. Es scheint mir nichts als richtig, wenn man die Entschädigung für den Erwerbsausfall bei Mutterschaft über die EO finanziert.
Im Gegensatz zur Parlamentarischen Initiative Brunner Christiane und zu den zwei Standesinitiativen werden mit meiner Parlamentarischen Initiative nicht einseitig die Arbeitgeber belastet. Gerade bei Betrieben, in denen viele Frauen tätig sind, handelt es sich häufig um kleine und mittlere Betriebe oder um Gewerbebetriebe. All diese Betriebe werden unverhältnismässig stark belastet, wenn man ihnen auferlegt, als Arbeitgeber 14 Wochen Mutterschaftsurlaub zu bezahlen. Das ist nicht die richtige Lösung. Diese Querschnittaufgabe muss durch die Erwerbsersatzordnung übernommen werden.
Es ist nicht richtig, dass Branchen, die eine Vielzahl von Frauen beschäftigen, wesentlich stärker belastet werden als Branchen, in denen vor allem Männer tätig sind. Dieser Ausgleich kann nur durch eine Versicherung, die über die Erwerbsersatzordnung finanziert wird, erreicht werden.
Mit meiner Parlamentarischen Initiative könnten all diese Unzulänglichkeiten, die ich immer wieder moniert habe, ausgemerzt werden. Wenn relativ kurz nach der doch deutlich ausgefallenen Abstimmung über die Mutterschaftsversicherung erneut eine Vorlage kommt, so ist das keine Zwängerei, wie das vonseiten der Kommissionsmehrheit implizit dargestellt wird. Schliesslich geht es nicht um dieselbe Vorlage. Meine Initiative trägt den Einwänden, die während des Abstimmungskampfes gegen die Mutterschaftsversicherung gemacht wurden, zu einem guten Teil Rechnung. Ich gebe zu, dass es Leute gab, die überhaupt keine Mutterschaftsversicherung wollten; aber es gab auch solche, die Einwände vorbrachten, die nun mit meiner Parlamentarischen Initiative ausgeräumt sind.
Ich möchte noch ein Element einbringen, das durch die heutige Wirtschaftslage verdeutlicht wird. Schon heute ist der Arbeitsmarkt ausgetrocknet, und man ruft nach Frauen. Die gesamte demographische Entwicklung - auch die der nächsten Jahre - macht deutlich, dass wir vermehrt Arbeitskräfte benötigen, dass wir auch die Frauen vermehrt in den Arbeitsprozess integrieren sollten. Dies sollten wir nicht nur tun, um die Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Wirtschaft zu erhalten, sondern notabene auch, um die Finanzierung unserer Sozialversicherungen sicherzustellen. Wir benötigen Arbeitskräfte, die Beiträge an die Sozialversicherungen leisten.
Ich möchte auch darauf aufmerksam machen, dass es volkswirtschaftlich ein Unsinn ist, junge Frauen gut auszubilden und sie nachher nicht in den Arbeitsprozess zu integrieren. Eine gute Ausbildung ist eine Conditio sine qua non. Wenn die gute Ausbildung erworben ist, ist es schade, die Erwerbstätigkeit abzubrechen. Um eine Erwerbstätigkeit über längere Zeit zu ermöglichen, müssen die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden. Eine der Voraussetzungen dafür, dass junge Frauen im Arbeitsprozess bleiben, ist eine angemessen entschädigte Mutterschaft.
Ich bitte Sie aus diesen Gründen, der Parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Wenn all diesen Initiativen keine Folge gegeben wird, haben wir das Problem nicht einfach vom Tisch. Denn in irgendeiner Art und Weise müssen wir den Auftrag von Artikel 116 Absatz 3 der Bundesverfassung erfüllen. Wir werden uns Gedanken machen müssen, wie wir zu einer Lösung kommen, die den Interessen der Mütter Rechnung trägt.