Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2006-09-20
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-09-20
Wortprotokoll
Es geht in diesem NFA-Gesetzgebungspaket ja immer wieder um die gleiche grundsätzliche Frage: Wieweit soll diese Aufgabenteilung Klarheit schaffen über die Zuständigkeit? Man ist immer wieder daran, die Zuständigkeit, die man nun den Kantonen geben will, etwas zu verwässern oder einzuschränken. Bei Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe a hätte der Antrag der Minderheit zur Folge, dass Kantone auch in ihrem Anordnungsspielraum eingeschränkt würden und allenfalls Leistungen zu bezahlen hätten, die sie gar nicht einbeziehen wollen. Bei der Kompetenz, welche die Mehrheit den Kantonen mit einer Kann-Formulierung geben will, sollen die Kosten in Heimen und Spitälern mit einer Obergrenze versehen werden. Das gibt den Kantonen auch die Möglichkeit, Auswüchse zu verhindern. Notwendige Leistungen, die über den Ergänzungsleistungsbeitrag hinausgehen, sollen die Kantone im Sinne einer dem NFA entsprechenden Ordnung übernehmen. Man soll den Kantonen, so meint die Mehrheit, aber als Rahmenvoraussetzung auch die Möglichkeit geben, obere Grenzen zu setzen.
In diesem Zusammenhang, bezogen auf Absatz 2 Buchstabe a, ist auch wieder einmal zu erwähnen, dass man die Sozialhilfe nicht schlechtreden soll. Die Sozialhilfe ist ein funktionierendes letztes Auffangnetz in unserem Staat; es wird sehr gezielt angewendet, und bei Bedarf funktioniert es. Man soll es also auch in diesem Zusammenhang nicht schlechtmachen. Es ist eine funktionstüchtige Einrichtung.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 16 zu 10 Stimmen, den Minderheitsantrag zu Absatz 2 Buchstabe a abzulehnen, und spricht sich für die Lösung des Bundesrates und des Ständerates aus.
Beim Minderheitsantrag Bruderer zu Absatz 2 Buchstabe b gilt eigentlich das Gleiche. Der Bundesrat hat die wesentlichen Elemente des Antrages erläutert. Es ist nicht sinnvoll, den Kantonen hier Vorschriften und Auflagen zu machen und ihnen Mindestbeträge vorzuschreiben. In der Gesetzgebung ist bei festen Beträgen - Bundesrat Merz hat es gesagt - Zurückhaltung angebracht. Ich möchte nur wiederholen, dass sich gerade hier im Kanton Graubünden wahrscheinlich andere persönliche Auslagen ergeben als in den Städten Zürich, Basel oder Genf. Dem ist hier Rechnung zu tragen. Unterschiede, wie es sie hier dann gibt, sind auch nicht als Diskriminierung anzusehen, sondern sie sind begründet und gerechtfertigt. Man soll den Kantonen hier ihren Spielraum belassen.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 15 zu 9 Stimmen die Ablehnung des Antrages der Minderheit Bruderer und bittet Sie, der Mehrheit zu folgen.