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Randegger Johannes · Nationalrat · 2006-09-20

Randegger Johannes · Nationalrat · Basel-Stadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-09-20

Wortprotokoll

Für die FDP-Fraktion werde ich bei diesem Gesetz nur einmal sprechen. Für uns geht die Stossrichtung in die richtige Richtung, vermag aber die Fraktion nicht im vollen Masse zu überzeugen. Aus diesem Grund möchte ich Ihnen ein paar inhaltliche Punkte ganz kurz darlegen.

Wir Freisinnigen wollen ein gesamtschweizerisches Studienfinanzierungssystem als Teilsystem des ganzen Hochschulfinanzierungssystems, das folgende Ziele erfüllt:

1. Alle Studienwilligen sollen gleiche und faire Chancen haben.

2. Das Studienfinanzierungssystem soll solidarisch sein gegenüber all denjenigen, welche einen beruflichen Ausbildungsgang einschlagen.

3. Das Studienfinanzierungssystem soll den Hochschulen im Interesse der Ausbildungsqualität zusätzliche Einnahmen ermöglichen.

Um diese Ziele zu erreichen, braucht es eine Verschiebung vom heute praktisch ausschliesslich auf Stipendien, d. h. also auf die Angebotsseite, ausgerichteten Finanzierungssystem hin zu einem nachfrageorientierten System, also einem Darlehenssystem. Wenn wir die beiden Komponenten Stipendien und attraktives Darlehenssystem haben, haben wir ein komplementäres Finanzierungssystem, eines, das sozial die Bedürftigen entsprechend berücksichtigt, und eines, das zinsgünstige Darlehen und einen Anreiz für die Benutzung dieser Darlehen im Sinne eines "fonds de roulement" sicherstellt. Damit würden wir in der Schweiz über ein umfassendes Finanzierungssystem verfügen. Ausländische Erfahrungen zeigen uns klar, dass ein sozialverträgliches Darlehenssystem nicht nur zu mehr Chancengleichheit, sondern auch zu kürzeren Studienzeiten führt.

Der bestehende Gesetzentwurf ist hinsichtlich unserer Vorstellungen nicht das Gelbe vom Ei, weil die heutige Praxis mit der Überbetonung des Stipendienwesens zementiert wird und keine Anreize für die vermehrte Anwendung von attraktiven Darlehen geschaffen werden. Weil es nun aber nach der Meinung der Fraktion bei der NFA2-Vorlage einzig und allein darum geht, die Verfassungsbeschlüsse vom November 2004 umzusetzen und auf wünschbare Ergänzungen der Gesetze konsequent zu verzichten, werden wir unsere Vorstellungen in Form einer Fraktionsmotion einbringen.

Aus diesem Grund hat der Einzelantrag Markwalder Bär, der genau unsere Punkte aufnimmt und ein sehr innovativer Antrag ist, keine Mehrheit gefunden. Das heisst: Wir werden bei allen Minderheiten Nein sagen, auf der Linie der Mehrheit bleiben, keine Ergänzungen akzeptieren, uns wirklich darauf konzentrieren, die Verfassungsbeschlüsse vom November 2004 hier und jetzt umzusetzen, und dann bei einem Gesetz, das die WBK mit einer Motion bereits beantragt hat, unsere Vorstellungen in die Diskussion einbringen.

Wir werden also sämtliche Minderheiten und den Einzelantrag Müller-Hemmi ablehnen.