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Walker Felix · Nationalrat · 2006-09-20

Walker Felix · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-09-20

Wortprotokoll

Zu Artikel 65 Absatz 2: Der Ständerat hat sich mit einem gleichen Minderheitsantrag auch schon befasst und hat ihn mit 25 zu 8 Stimmen abgelehnt. Ihre vorberatende Kommission tat dies mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung. Was ist die Begründung? Wir fanden es nicht zweckmässig, dass Bund und Kantone während drei Jahren weiterhin dieselben [PAGE 1227] Prämienverbilligungen zahlen müssen. Die Kantone müssen die Ziele der Prämienverbilligung ab 2008 selber formulieren und sie nach kantonalen Verhältnissen und Bedürfnissen in jedem Fall auch selber bezahlen. Der Bund leistet neu einen Pauschalbeitrag für 30 Prozent der Bevölkerung. Die bisherigen Finanzkraftzuschläge führten dazu, dass gewisse Kantone, beispielsweise in der Ostschweiz, übermässige Bundesbeiträge erhielten und in weit stärkerem Masse Prämienverbilligungen gewähren konnten als andere Kantone. Mit der beantragten Übergangsregelung würden die entsprechenden Fehlanreize einfach länger bestehen. Der Spareffekt würde dahinfallen. Dazu kommt, dass eigentlich kein Bedarf für eine Übergangsregelung besteht, rein für die technische Anpassung. Wenn dem so wäre, müsste man es ja in einer Übergangsbestimmung formulieren. Dann wäre es hier ohnehin am falschen Ort.

Wir bitten Sie, den Minderheitsantrag Rossini abzulehnen.

Zu Artikel 66 Absatz 2: Hier haben Sie die Minderheit I (Rossini), die verlangt: "Der Bundesbeitrag entspricht 30 Prozent der Bruttokosten ...." Herr Bundesrat Merz hat bereits darauf hingewiesen: Für das Jahr 2006 werden gesamthaft 3,2 Milliarden Franken beantragt, für das Jahr 2008 werden es nach der Aufstockung von zweimal 100 Millionen 3,4 Milliarden Franken sein. Wenn der Bundesbeitrag bei der Einführung der NFA im Jahr 2008 1,8 Milliarden Franken beträgt, werden der Bund also etwa 55 Prozent und die Kantone 45 Prozent der Finanzierung übernehmen. Es findet also ein gewisser Ausgleich statt. Aber wenn Sie jetzt von 25 auf 30 Prozent erhöhen, dann gehen den Kantonen diese Mittel verloren, und das widerspräche dem Grundprinzip der NFA. Die Kantone legen Wert darauf, mehr zweckfreie Mittel zu erhalten, um so einen grösseren Spielraum für die eigene Politik zu haben.

Wir bitten Sie deshalb, den Antrag Rossini abzulehnen.

Was die Minderheit II (Huber) anbelangt - Sie haben das gesehen, Frau Huber hat das erläutert -, so lehnt sie sich an die Variante des Ständerates an. Materiell geht es bei diesem Antrag eigentlich in die gleiche Richtung wie bei der Mehrheit. Die Mehrheit sagt 7,5 Prozent und die ständerätliche Variante ein Viertel von 30 Prozent, was mathematisch genau auf dasselbe herauskommt. Der Unterschied ist der, dass man mit diesen 30 Prozent den Kantonen eine Zielvorgabe macht. Und dort hat die Mehrheit der nationalrätlichen Kommission etwas Mühe, dass man sich da zu stark in die Kompetenz der Kantone einmischt; darum kam es zu dieser Mehrheit.

Ich darf Sie im Namen der Kommission bitten, die Mehrheit zu unterstützen.

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