Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · 2006-09-26
Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-09-26
Wortprotokoll
Auch ich staune, Kollege Aeschbacher, dass Sie völlig ausblenden, dass immerhin weit über drei Milliarden Franken an Treibstoffgeldern in Schienenprojekte des Agglomerationsverkehrs investiert werden; das negieren Sie einfach. Diese Investition geschieht sogar entgegen der Verfassungsbestimmung, wonach diese Gelder in die Strasse investiert werden müssten.
Nach der Ablehnung des Gegenvorschlages der Bundesversammlung zur Avanti-Initiative ist der finanzielle und zeitliche Rahmen für die grossen Projekte des öffentlichen Verkehrs in den Agglomerationen eng geworden. Vom vorgesehenen Infrastrukturfonds können öffentlicher und privater Verkehr profitieren. Deshalb unterstützt die FDP-Fraktion Eintreten auf die Vorlage und lehnt den Rückweisungsantrag Wäfler ab.
Mit dem Infrastrukturfonds nimmt nun das Parlament einen neuen Anlauf, den Bund stärker in den Agglomerationsverkehr einzubeziehen, dies allerdings - wie gesagt - mit Geldern der Automobilisten. Für einige Projekte des öffentlichen Verkehrs in den Agglomerationen ist dies aber die letzte Möglichkeit, rasch zu einer gesicherten Finanzierung zu kommen. Aus verkehrspolitischer Sicht ist das Engagement des Bundes im Agglomerationsverkehr deshalb richtig; aus föderalistischer und finanzpolitischer Sicht gibt es gewisse Bedenken. Agglomerationsverkehr ist ja in erster Linie eine Aufgabe der Kantone und Gemeinden. Die Infrastrukturen von Strasse und Schiene bewältigen aber in den Agglomerationen nicht nur lokalen und regionalen, sondern auch nationalen und internationalen Güter- und Personenverkehr. Mit dem Infrastrukturfonds können je nach Höhe des Gesamtkredites zwischen 2,6 und 3 Milliarden der bald 4 Milliarden Franken an zweckgebundenen Rückstellungen endlich ihrer Zweckbestimmung zugeführt werden. Das ist, realistisch gesehen, die einzige Möglichkeit, zumindest einen grösseren Teil dieser Gelder aus Treibstoffzöllen für die Strasse einzusetzen.
Der Infrastrukturfonds soll zudem mithelfen, nun endlich, unabhängig von den Tresorerieproblemen des Bundes, die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes voranzutreiben und den Bau bis 2015 abzuschliessen. Der Fonds soll auch die Mittel für den Erhalt der Funktionalität des Nationalstrassennetzes in den nächsten zwanzig Jahren bereitstellen, damit bereits bestehende oder absehbare Engpässe beseitigt werden können.
Hier liegt nun der eigentliche Schwachpunkt der Vorlage. Unbestritten ist, dass die Funktionalität des bestehenden Nationalstrassennetzes ohne Massnahmen zur Beseitigung von Engpässen nicht gewährleistet ist. Auch der ursprüngliche Antrag des Departementes lautete deshalb auf 8,5 statt 5,5 Milliarden Franken. Ausgehend von den wirklich prioritären Problemen gemäss Botschaft und Aussagen der Verwaltung kommt man sogar auf einen Bedarf von 10 bis 12 Milliarden, insbesondere dann, wenn man auch die kritischen Abschnitte ausserhalb der Agglomerationen dazunimmt. Dann wird sofort klar, dass die vom Ständerat für die Engpassbeseitigung vorgesehenen 5,5 Milliarden Franken bei weitem nicht ausreichen. Das Parlament streut sich also mit diesem tieferen Betrag selbst Sand in die Augen, denn es muss den Kredit in spätestens zehn Jahren irgendwie aufstocken - wie, ist noch offen. Ich bitte deshalb Herrn Bundespräsident Leuenberger, uns aufzuzeigen, ob überhaupt rechtliche Möglichkeiten für eine spätere Erhöhung bestehen.
In Artikel 4 des Bundesbeschlusses über den Gesamtkredit für den Infrastrukturfonds wird für dringende und baureife S-Bahn-Projekte in den Kantonen Genf, Tessin und Zürich rund eine Milliarde Franken freigegeben. Hier ist anzumerken, dass der Bund seine finanziellen Verpflichtungen bei diesen Bahnprojekten nun zum grössten Teil aus dem Infrastrukturfonds und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, aus allgemeinen Mitteln der Bundeskasse, also über Leistungsvereinbarungen, finanzieren will. Fragwürdig bleibt die verfassungsrechtliche Grundlage, solange bei diesen Projekten nicht eine unmittelbare Entlastung der Strasse nachgewiesen werden kann. Ich möchte in diesem Zusammenhang eine Frage an Herrn Bundespräsident Leuenberger richten, und zwar zum Projekt Durchmesserlinie Zürich: Nebst den 580 Millionen Franken, die das Zürcher Stimmvolk schon 2002 bewilligt hat, und den 400 Millionen Franken aus dem Infrastrukturfonds sind dafür rund 800 Millionen Franken [PAGE 1320] notwendig. Ist sichergestellt, dass dieses Geld zeitgerecht und ohne Wenn und Aber zur Verfügung steht? In der Kommission waren die Auskünfte zu dieser Frage bisher zu wenig konkret.
Ich komme zum Schluss: Bekanntlich wird die ganze Vorlage aus den zweckgebundenen Mitteln der Strasse finanziert. Der öffentliche Verkehr erhält davon weit über drei Milliarden Franken für seine Infrastrukturen in den Agglomerationen. Die Ausgewogenheit der Vorlage ist im Verlauf der Beratungen von allen Seiten immer wieder beschworen worden.
Ich bin überzeugt, dass die Lösung, wie sie die Mehrheit Ihrer Kommission vertritt, diesem Ziel am nächsten kommt, und bitte Sie deshalb im Namen der FDP-Fraktion um entsprechende Unterstützung.