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Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2006-09-28

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-09-28

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zuzustimmen.

Die Bedenken, dass mit dieser Formulierung, wie sie der Ständerat und der Bundesrat unterstützen, eine Lücke geschaffen werde, werden sich sicher nicht als berechtigt erweisen, weil in der heutigen Zeit ja nirgends Interesse besteht, diese Massnahmen zu vernachlässigen. Es ist unbestritten, dass Sonderschulmassnahmen, inklusive pädagogisch-therapeutische Massnahmen, den Kantonen zu überlassen sind. Das haben wir bei der IV-Gesetzgebung schon so beschlossen. Bisher wurde in der IV dieses Feld, ob die Ursache für Massnahmen nun unfallbedingt waren oder von Geburt aus bestanden, immer gleich behandelt. Es gilt an sich, mit dieser Formulierung hier, die Gleichbehandlung in der Frage der Zuständigkeit der Kantone zu sichern. Es droht, eine unklare Situation zu entstehen. Es ist logisch, dass man hier bei den medizinischen Massnahmen die Ausnahme von logopädischen und psychomotorischen Therapien miteinbezieht. Es soll in jedem Fall Sache der Kantone sein, ob nun aus medizinischen oder welchen Gründen auch immer. Das gilt es hier zu sichern, und es geht nicht darum, mit dieser Regelung eine Lücke entstehen zu lassen; das ist eine Fehlbeurteilung.

Ich bitte Sie, diese Differenz hier auszuräumen, weil sie schlicht und einfach nicht sinnvoll ist.

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