Lexipedia

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2006-09-28

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-09-28

Wortprotokoll

Die NFA-Vorlage ist in erster Linie eine Vorlage, welche die Kompetenzen und die Verantwortung zwischen Bund und Kantonen neu regelt. Es gibt einige Gebiete, die künftig ausschliessliche Bundesaufgaben sein werden, die wir auf der Verfassungsstufe festgelegt haben. Es gibt eine Anzahl von Gebieten, wo Entflechtungen stattfinden, und es gibt Gebiete, wo wir Teilentflechtungen machen. Mithin geht es um das Verteilen von Verantwortung, Zuständigkeit, Kompetenzen und Finanzierung.

Das Anliegen, das jetzt hier zur Debatte steht, hat eigentlich mit dem NFA als Mechanismus wenig zu tun. Denn es lag uns sehr daran - auch hier -, dass die individuellen Ansprüche auf Leistungen irgendeiner Sozialversicherung nicht angetastet werden; das war nicht das Ziel des NFA. Es ist auch hier so: Niemand, der heute Leistungen im Zusammenhang mit Logopädie oder Psychomotorik beziehen kann, wird künftig darauf verzichten müssen.

Das Anliegen der Minderheit ist vielmehr das, dass man die Kompetenzen horizontal im weitesten Sinne zwischen dem Bildungsbereich und der Invalidenversicherung neu verteilen möchte. Das hat mit dem NFA sehr wenig zu tun. Ich glaube, diese Entscheidung ist aber teilweise auch schon vorweggenommen worden, indem wir in Bezug auf die Invalidenversicherung entsprechende Entscheidungen getroffen haben und indem klar ist, wer künftig für diese Dienstleistungen und für diese Massnahmen zuständig ist. Es gibt sogar eine interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Kantone im sonderpädagogischen Bereich, die bereits in der Vernehmlassung ist. Niemand muss fürchten, dass es hier zu Leistungseinbussen kommt.Wir wollen vielmehr, dass die Finanzierung zwischen dem Bund und den Kantonen in Übereinstimmung mit den Kantonen neu geregelt wird.

In diesem Sinne ersuche ich Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und den Minderheitsantrag abzulehnen.