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Stähelin Philipp · Ständerat · 2000-09-20

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-09-20

Wortprotokoll

Eine zu erledigende Hausaufgabe hat die Kommissionspräsidentin unseren Part genannt, und tatsächlich fehlte wohl die Begeisterung schon bei der Vorberatung dieses Geschäftes. Bei der Diskussion der bilateralen Verträge und insbesondere des Freizügigkeitsabkommens war es stets offensichtlich, dass für die Umsetzung die Fragen der obligatorischen Krankenversicherung und vor allem der so genannte Export von Prämienverbilligungen an versicherungspflichtige Personen in der EG dornenvoll und problembeladen sein würden. Die nun vorgeschlagenen Änderungen des KVG standen deshalb für die Kantone stets im Vordergrund des Interesses. Dabei hätten die Kantone von Anbeginn an gerne die gesamte Abwicklung und Finanzierung - Abwicklung von Information und Kontrolle der Versicherungspflicht dieser Personen in der EG und der Prämienverbilligung - dem Bund überlassen. Der Bund hat sich dagegen erfolgreich gesträubt und hätte ursprünglich - ich habe das in meiner früheren Funktion noch miterlebt - gerne alles den Kantonen übertragen, um nicht selbst in die Niederungen des Vollzuges hinabsteigen zu müssen.

Was nun vorliegt, stellt deshalb einen Kompromiss dar, auch wenn tatsächlich keine Vernehmlassung mehr stattgefunden hat - Kollege Briner hat darauf hingewiesen. Bund wie Kantone übernehmen je seinen bzw. ihren Part entsprechend den aktuellen Anknüpfungspunkten der fraglichen Personen gegenüber der Schweiz. Damit soll insgesamt der Vollzug möglichst einfach gestaltet werden.

Trotz des meines Erachtens durchaus tragfähigen Kompromisses - der Bund ist den Kantonen in weiten Bereichen durchaus entgegengekommen - ist es verständlich, dass die Gesetzesvorlage den Kantonen keine Freude bereitet. Sie werden durch die Komplexität der Vollzugsproblematik über die Kantons- und insbesondere die Landesgrenzen hinaus sehr stark gefordert und - dies ist absehbar - gewissermassen auch überfordert werden. Gewisse Vorschriften werden schlicht und einfach nicht lückenlos vollzogen werden können. Es geht also darum, insbesondere Informations- und Kontrollaufgaben möglichst gut - möglichst gut, aber nicht vollkommen - erfüllen zu können. Aus dieser Situation heraus wünschen die Kantone eine möglichst umfassende Mithilfe der angesprochenen Bundesinstanzen.

Viele Probleme werden sich aber erst im Laufe der Praxis zeigen. Der Bund muss also den Kantonen auch künftig im Vollzug unbürokratisch entgegenkommen, und dies gilt selbstverständlich auch umgekehrt. Möglicherweise muss der Bund auch recht bald wieder zu Gesetzesanpassungen bereit sein. Andere Probleme werden sich schon in der sich nun anbahnenden Einleitung und Vorbereitung des Vollzuges zeigen. Hier müssen Bundesinstanzen und Kantone in stetem Gespräch bleiben können. Möglicherweise könnten Anpassungen, wie vorgeschlagen, nun auch noch in die Beratungen des Zweitrates einfliessen. Vor allen Dingen müssen der Bundesrat und das Parlament aber bereit sein, Probleme, die sich nun noch zeigen - offenbar gibt es bereits solche -, auf Verordnungsebene zu lösen. Die Gesetzesvorlage sollte dafür eine genügende Grundlage bieten.

In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten.