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preparatory:AB 73354

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2006-10-02

Wortprotokoll

Die Erstellung von Branchen-GAV ist zunächst einmal Sache der Sozialpartner. Das hat der Bundesrat in verschiedenen Antworten immer wieder festgehalten, und er hat zum Ausdruck gebracht, dass sich der Staat für die Förderung von GAV insofern einsetzt, als er günstige Rahmenbedingungen dafür schafft und die Verhandlungen erleichtern möchte. Es wird deshalb seit Jahren die Politik verfolgt, dass Marktöffnungen und Liberalisierungsschritte im Infrastrukturbereich unter fairen Bedingungen ablaufen sollen.

Sowohl im gewerbsmässigen Strassenverkehr wie auch im Schienenverkehr gibt es keine gesetzlichen Regelungen für die Lohnverhältnisse. Einzig bezüglich Netzzugang ist im Eisenbahngesetz und in der Netzzugangsverordnung festgehalten, dass jede Transportunternehmung, die eine Netzzugangsbewilligung beantragen will, eine Erklärung abgeben muss, wonach sie die branchenüblichen Arbeitsbedingungen einhält. Es besteht kein Zwang für konzessionierte Transportunternehmen, einen GAV abzuschliessen. Werden mehrere Unternehmen zur Einreichung einer Offerte aufgefordert, so ziehen das Bundesamt für Verkehr und die Kantone bereits heute die Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmer regelmässig als Kriterium heran.

Das Vorhandensein einer GAV-Lösung für den gesamten Bereich des öffentlichen Verkehrs würde es vereinfachen, den Schutz der Arbeitnehmer auch bei Ausschreibungen zu gewährleisten. Der Bundesrat unterstützt deshalb die zwischen den Sozialpartnern laufenden Bestrebungen für einen Branchen-GAV im öffentlichen Verkehr. Als Eigner oder Miteigner von Bahnunternehmen wirkt er darauf hin, dass Unternehmens-GAV abgeschlossen werden.

Ob sich nun im konkreten Fall die MOB rechtskonform verhalten hat, wird zurzeit auf dem Rechtsweg durch ein Arbeitsgericht entschieden. Zu einem hängigen Gerichtsverfahren möchte sich der Bundesrat nicht äussern.

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