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Beerli Christine · Ständerat · 2000-09-20

Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-09-20

Wortprotokoll

Artikel 66a unterliegt der Ausgabenbremse, das wurde versehentlich auf der Fahne nicht vermerkt.

Für Versicherte ohne einen aktuellen Anknüpfungspunkt an die Schweiz soll der Bund für die Durchführung und Finanzierung der Prämienverbilligung zuständig sein. Der Bund übernimmt auch die der gemeinsamen Einrichtung dadurch erwachsenden Verwaltungskosten. Vorgesehen sind ein reines Antragssystem und die Ausrichtung der Prämienverbilligung an die Versicherer.

Die in der Regel hohe Kaufkraft einer Schweizer Rente im benachbarten Ausland lässt eher tiefe Bezugsquoten erwarten. Das BSV rechnet mit jährlich 5 bis 8 Millionen Franken, die der Bund zu tragen haben wird. Dazu kommen die Kosten für mindestens fünf Stellen, die bei der gemeinsamen Einrichtung zur Durchführung der Prämienverbilligung für Rentnerinnen und Rentner nötig sein werden, das entspricht 600 000 bis 700 000 Franken, und für zwei Stellen zur Unterstützung der Kantone bei ihren zusätzlichen Aufgaben, das entspricht etwa 350 000 Franken im Jahr. Auch die Rekursbehörde rechnet mit einem Mehrbedarf von etwa zwei Personen, deren Kosten vom Bund zu übernehmen sind.