David Eugen · Ständerat · 2000-09-20
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-09-20
Wortprotokoll
Sie wissen, dass die Finanzlage der IV schwierig ist. Wir stellen fest, dass vor allem in den letzten zehn Jahren die Entwicklung eingetreten ist, dass die IV für Leistungen herangezogen wird, die über das hinausgehen, wofür diese Versicherung eigentlich ursprünglich konzipiert war. Insbesondere während der Zeit der verstärkten Arbeitslosigkeit wurde die IV mehr und mehr auch zur Versicherung, die Arbeitslosigkeit generell nach Ende der Bezugsberechtigung für Arbeitslosenunterstützung abdeckte. Ich finde, dass man über den Punkt, welche Leistungen die Sozialversicherung bei Eintritt von Erwerbsunfähigkeit, die sich nicht auf eigentliche Behinderungen zurückführen lässt, zahlen soll, diskutieren kann. Aber es muss klar sein, wie die Verhältnisse sind. Wir müssen uns im Klaren darüber sein, wofür wir die IV einsetzen wollen und wofür wir allenfalls andere Sozialversicherungszweige einsetzen wollen.
Daher beantrage ich mit meinem Postulat, dass wir einmal sorgfältig abklären lassen, welche IV-Leistungen in diesem Umfeld heute wofür erbracht werden. Es geht insbesondere um die IV-Leistungen, die aus psychischen Gründen zugesprochen werden. Die psychosomatische Erwerbsunfähigkeit hat heute einen Anteil von 20 bis 25 Prozent an den IV-Renten erreicht, also ein sehr beträchtliches Ausmass. Mein Postulat zielt darauf ab, genau zu eruieren, welches die Gründe sind und wie viele Mittel in diesen Bereich fliessen. Danach müsste man nach meiner Meinung, basierend auf dem Ergebnis des Berichtes, auch darüber befinden, ob man das weiter so belassen oder allenfalls Änderungen vornehmen möchte, um die finanziellen Mittel auch zielgerichtet einzusetzen.
Ich bin froh, dass der Bundesrat bereit ist, dieses Postulat entgegenzunehmen.