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Gadient Brigitta M. · Nationalrat · 2007-03-19

Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-19

Wortprotokoll

Wieder einmal haben wir in unserem Rat über die Unterstützung von Bibliomedia, der ehemaligen Stiftung Schweizerische Volksbibliothek, zu entscheiden. Wir haben bereits 2003 eine solche Vorlage auf dem Tisch gehabt, als Übergangslösung für die Jahre 2004 bis 2007. Die definitive Ausgestaltung ist im Rahmen des neuen Kulturförderungsgesetzes (KFG) vorgesehen. Da dieses wider Erwarten noch nicht so weit ist und da die formell-gesetzliche Grundlage für die Unterstützung der Stiftung auf Ende 2007 befristet ist, müssen wir das entsprechende Bundesgesetz verlängern. Es soll wieder für vier Jahre - 2008 bis 2011 - verlängert werden. Sollte das KFG früher vorliegen, würde gegebenenfalls eine Aufhebung des Bundesgesetzes erfolgen.

Warum gibt es die Stiftung Bibliomedia überhaupt, warum brauchen wir sie? Sie erfüllt sehr wichtige Aufgaben, die letztlich im nationalen und öffentlichen Interesse und im Interesse des Bundes liegen. Sie stellt den Zugang zu Büchern und Medien in der ganzen Schweiz sicher. Für die Unterstützung von Bibliomedia sprechen im Besonderen drei Gründe: erstens die Leseförderung, die letztlich ja die Grundlage für alle weiterführenden Anstrengungen in der ganzen Bildungspolitik bildet; zweitens der Austausch und die Integration; drittens der regionale Ausgleich, der dafür sorgt, dass auch wirtschaftlich schwächere Regionen in Zukunft über ein gutausgebautes Netz an öffentlichen Bibliotheken verfügen.

Dass Bibliomedia Unterstützung verdient, ist denn grundsätzlich auch nicht bestritten. Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig, dem Bundesgesetz über die Ausrichtung von Finanzhilfen an die Stiftung Bibliomedia zuzustimmen. Was einmal mehr zur Diskussion steht, ist der Beitrag, der vom Bund an Bibliomedia geleistet werden soll. Vor vier Jahren schon hat das Parlament diesen Beitrag entgegen dem Antrag des Bundesrates auf 8 Millionen Franken bzw. 2 Millionen Franken pro Jahr festgelegt. Im Rahmen des Entlastungsprogramms wurde dieser Beitrag dann Ende 2005 um eine halbe Million Franken pro Jahr gekürzt. Bereits Ende letzten Jahres aber haben wir im Parlament beschlossen, den Beitrag wieder auf 2 Millionen Franken zu erhöhen. Es ist nun nichts als folgerichtig und konsequent, wenn wir den eingeschlagenen Weg weitergehen und für die Periode 2008-2011 bei 2 Millionen Franken pro Jahr bleiben.

Der Bundesrat selber führt in seiner Botschaft aus, wie wichtig die Aufgaben der Stiftung sind und wie wichtig auch die Unterstützung dieser Aufgaben ist. Er hält explizit fest, dass eine massive Reduktion der Tätigkeit von Bibliomedia dem Interesse des Bundes, der Kantone und der Gemeinden zuwiderlaufen würde. Eigentlich müsste demzufolge erwartet werden, dass der Bundesrat selber gar eine Erhöhung dieser Unterstützung beantragen würde. Aber er will im Gegenteil nicht einmal bei 2 Millionen Franken bleiben und widerspricht sich mit der Kürzung des Beitrages des Bundes von 2 auf 1,5 Millionen Franken, wie er es in seiner Botschaft dann vorschlägt, sogar selber. Von 2 auf 1,5 Millionen Franken pro Jahr zurückzugehen wäre zudem eine Reduktion um einen ganzen Viertel und damit sogar mehr als eine massive Reduktion.

Natürlich, Sie können sagen, es sei ja insgesamt ein kleiner Beitrag, den könne man doch leicht einsparen oder anders erwirtschaften. Aber dieser Beitrag ist ein wesentlicher Teil des Budgets von Bibliomedia. Der vorgeschlagene Abbau würde direkt an die Substanz von Bibliomedia gehen. Eine massive Reduktion ihrer Tätigkeit wäre die Folge, ja, ihr Fortbestand würde grundsätzlich infrage gestellt. Denn ein gewisser Grundstock an Mitteln ist einfach nötig, um die vorgesehenen Aufgaben wahrnehmen zu können. Ein Bundesbeitrag von 1,5 Millionen Franken würde auf dem gleichen Niveau wie 1990 liegen. Sie können sich selber ausrechnen, was das bedeutet, ich habe es im Übrigen bereits in der letzten Wintersession hier dargelegt. Der Bundesbeitrag würde damit nur noch einen guten Drittel der Gesamtkosten der Stiftung decken; und die Kantone haben heutzutage auch nicht die Mittel, um einfach so in die Lücke zu springen.

Auch das in den betrieblichen Abläufen vorhandene Sparpotenzial ist weitgehend ausgeschöpft. Sowohl der Direktor als auch die verschiedenen Einheiten haben sich extrem bemüht, die Kosten niedrig zu halten. Ein Beweis dafür ist, dass die Personalkosten tiefer sind, als sie es 1990 waren.

Es kommt ein weiterer Punkt dazu, und der ist nun völlig unverständlich. Bei den meisten Bereichen des BAK wurden Einsparungen von 1 bis 10 Prozent vorgenommen. Aber ausgerechnet bei Bibliomedia, bei der so wichtigen Bibliotheks- und Leseförderung, soll das Ausmass der Kürzung 25 Prozent sein. Die Kürzung wäre mit 25 Prozent überrissen hoch. Sie wäre umso fragwürdiger, als der Bund damit auch seine Rolle als Hauptträger der Stiftung verlieren würde.

Schliesslich hält der Bundesrat in seiner Botschaft ebenfalls fest, dass die Einstellung der Bundeshilfe beziehungsweise deren massive Reduktion direkte Auswirkungen auf rund 600 Gemeinde- und nicht weniger als 1000 Schulbibliotheken hätte. Wörtlich: "Kleinere Bibliotheken, namentlich in den italienischsprachigen Regionen, im Wallis und in ländlichen Gegenden und Randregionen, könnten den Betrieb nicht weiterführen."

Der Antrag des Bundesrates auf Kürzung des Beitrages ist für die Mehrheit der Kommission deshalb überhaupt nicht nachvollziehbar, und dies umso weniger, als das Parlament sich nun schon wiederholt für den erwähnten jährlichen Beitrag von 2 Millionen Franken an Bibliomedia ausgesprochen hat. Gerade in der heutigen Zeit, in der es in diesem Bereich nicht weniger, sondern eigentlich viel mehr Anstrengungen braucht, wäre eine solche Reduktion schlicht und einfach verfehlt. Der Bundesrat selbst betont, dass die bedeutende Rolle des Bundes bei der Finanzierung gerechtfertigt sei.

Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen - der Entscheid fiel mit 16 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung -, beim wiederholten Beschluss des Parlamentes zu bleiben, Bibliomedia also eine Unterstützung von 2 Millionen Franken pro Jahr beziehungsweise 8 Millionen Franken für vier Jahre zuzusprechen und den Entwurf des Bundesrates in diesem Sinne zu korrigieren.