Galladé Chantal · Nationalrat · 2007-03-19
Galladé Chantal · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-03-19
Wortprotokoll
Es wurden vier gleichlautende Vorstösse von vier Fraktionen eingereicht. Herr Bortoluzzi hat drei davon bekämpft. Ich weiss nicht, warum den vierten nicht, ob es daran liegt, dass ihm die FDP im Wahljahr näher ist als sonst. Auf jeden Fall wurden drei bekämpft, darunter auch meiner. Derjenige von Herrn Gutzwiller hat passiert, das Anliegen ist somit aufgegleist und auf bestem Weg. Aber ich spreche jetzt noch zu den drei anderen.
Ich habe über das Wochenende viel über das Mutterbild der SVP gelernt. Aber ich frage mich wirklich, ob Sie wissen, was Sie da bekämpft haben. Sie machen nämlich nun einen Unterschied zwischen gelungener Schwangerschaft und nichtgelungener Schwangerschaft, zwischen gelungener Geburt und nichtgelungener Geburt. Gehört das wirklich auch zu Ihrem Mutterbild in Ihrem Parteiprogramm?
Ich erkläre kurz, was der Hintergrund unserer Vorstösse ist: Das alte Krankenversicherungsgesetz trug den Gedanken, dass Mütter während der Schwangerschaft und für die Geburtskosten von einer Kostenbeteiligung befreit sein sollten, damit sie - und das werdende Leben - in dieser Zeit nicht finanziell belastet werden. Mit dem neuen KVG müssen nun Frauen, welche die Last einer Risikoschwangerschaft tragen oder eine Fehlgeburt bis zum siebten Monat haben, selber Kosten übernehmen. Ich bringe Ihnen zwei Beispiele: Wenn man hospitalisiert wird oder eine Medikation erhält, weil die Schwangerschaft nicht so, wie es im Lehrbuch steht, verläuft, dann muss die Mutter dafür selber Kosten übernehmen. Und wenn sie vor dem hundertachtzigsten Tag ein Kind auf die Welt bringt und das Kind tot auf die Welt kommt, muss sie die Kosten, den Selbstbehalt, selber übernehmen. Wenn das Kind lebend auf die Welt kommt, dann wird das Ganze bezahlt.
Ist das wirklich in Ihrem Sinn? Wissen Sie, was Sie da bekämpft haben? Auch der Bundesrat ist der Meinung, dass es sich da um eine uneinheitliche Rechtsprechung bzw. um eine Rechtsunsicherheit handelt, und ist deshalb bereit gewesen, diese Motionen anzunehmen und hier etwas zu unternehmen. Es handelt sich also um eine nicht voraussehbare und vom Gesetzgeber nicht gewollte Folge eines neuen Gesetzes. Diese Auswirkungen, die wirklich ungerecht sind, wollen wir korrigieren. Das war unsere Absicht. Ich glaube, wenn Herr Bortoluzzi das nun gehört hat, ist er sicher auch mit uns.