Lexipedia

preparatory:AB 73848

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-21

Wortprotokoll

Für uns geht es hier ja nicht in erster Linie um die Höhe des Mindestbeitrages der Kantone, sondern um die grundsätzliche Frage, ob es eine feste Grösse sein oder ob es etwas Spielraum geben soll. Ich möchte Ihnen beliebt machen, dem Ständerat zu folgen. Ich glaube, es lohnt sich kaum, hier eine Differenz zu schaffen. Wie gesagt: Die Mehrheit und die Minderheit I (Rossini) beantragen Ihnen einen festen Mindestanteil, der Ständerat hingegen hat für die Beteiligung des Kantons ein Spektrum von 45 bis 60 Prozent beschlossen.

Das Problem dieser Vorlage ist ja nicht in den unterschiedlichen Aufwendungen der Kantone für die Finanzierung zu sehen, sondern es sind Grundlagen zu schaffen, die Betriebsvergleiche ermöglichen, gleich lange Spiesse schaffen usw. Ich meine, man sollte hier nicht zu sehr in die Finanzhoheit der Kantone eingreifen, auch wenn die Übergangsregelung - das ist ja immer auch in Zusammenhang mit Absatz 5 der Übergangsregelung zu sehen - vier Jahre dauert. Es wäre dann also möglich, den Kantonen vier Jahre Zeit zu lassen.

Vergleichen wir mit dem heutigen Artikel 49 Absatz 1: Dieser besagt ja, dass die Kantone mindestens 50 Prozent der anrechenbaren Kosten zu übernehmen haben. Das ist an sich auch ein fester Anteil, nur liegt der Unterschied darin, dass es Teil des Vertrages ist und dass die vertraglichen Bedingungen bezogen auf den Kostenanteil unterschiedlich sind. Also kann man nicht einfach von einer einheitlichen Ausgangslage sprechen, die nun einfach überführt werde, sondern die Ausgangslage ist uneinheitlich. Mit dem Antrag der Minderheit II belassen Sie den Kantonen die Uneinheitlichkeit bei der Finanzierung. Da nimmt die Vorlage in ihrer Grundausrichtung meines Erachtens keinesfalls Schaden; wir würden hier das Potenzial eines Konfliktes mit den Kantonen beseitigen, der meines Erachtens nicht notwendig ist - diese Bestimmung verbessert die Vorlage in keiner Art und Weise. Es braucht also keine feste Grösse.

Ich bitte Sie also, hier der Minderheit II und damit dem Ständerat zu folgen.

preparatory:AB 73848 | Lexipedia | Lexipedia