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Heim Bea · Nationalrat · 2007-03-21

Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-03-21

Wortprotokoll

Ein zentraler Punkt der Vorlage zur Spitalfinanzierung ist die flächendeckende Einführung der pauschalen Leistungsabgeltung. Eingriffe sollen nach schweizweit vergleichbaren Fallpauschalen abgerechnet werden. Man erhofft sich davon mehr Transparenz und mehr Kosteneffizienz, indem die Behandlungsabläufe gestrafft und innerbetriebliche Prozesse optimiert werden und indem alles auf das medizinisch Notwendige reduziert wird. So steht es in Artikel 49 Absatz 1; es geht um eine Reduktion auf die medizinisch notwendige Qualität.

Wer aber definiert in Zukunft, was die notwendige Qualität ist? Laufen wir nicht Gefahr, dass die Spareffekte zulasten der Patientinnen und Patienten gehen? Laufen wir nicht Gefahr, dass ohne flankierende Rahmenbedingungen der steigende Kostendruck zu unterschiedlicher Behandlungsqualität führt, z. B. je nach Alter, je nach Krankheitsrisiko oder gar je nach gesellschaftlicher Stellung? Laufen wir nicht Gefahr, dass die Politik dies, wenn überhaupt, erst im Nachhinein realisiert? Pflegende warnen, aus Erfahrung und zu Recht, vor "Drehtürenpatienten" und "blutigen" Entlassungen. Sie warnen vor den negativen Konsequenzen für Chronischkranke und für ältere Menschen. Wir alle hier wollen doch ein gutes Gesundheitswesen, das die Heilung der Patientinnen und Patienten ins Zentrum stellt und weder Risikoselektion noch Billigmedizin zum Ziel hat.

Erstens muss die neue Vergleichbarkeit der Spitalbehandlungen primär im Interesse der medizinischen Bedürfnisse der Kranken stehen, zweitens muss sie, im Interesse der Schweiz als Gesundheitsland, in einen Wettbewerb um Behandlungserfolge, in einen Wettbewerb um die beste Behandlungsqualität münden. Die Erfahrung zeigt, und der Bundesrat ist sich dessen durchaus bewusst, dass Pauschalabgeltungen auch als Anreize zur Verringerung der Versorgungs- und Behandlungsqualität wirken können. Untersuchungen, unter anderem auch eine Untersuchung von Doktor Peter Indra, Vizedirektor des BAG, bestätigen zudem die Gefahr der Risikoselektion. Indra warnt vor der Gefahr, dass Leistungserbringer sogenannte schlechte Risiken unterversorgen oder an andere weiterleiten. Sorgen wir also für eine gute Behandlung aller Kranken in diesem Land. Es darf nicht sein, dass unter dem Druck der Kostenminimierung Menschen mit schweren Krankheiten unterbehandelt oder abgeschoben werden. Noch kennt die Schweiz keine Mindeststandards bei der Behandlungs- und Versorgungsqualität. Darum braucht es wenigstens eine klare Botschaft [PAGE 449] der Politik: Wir wollen in unseren Spitälern eine gute Gesundheitsversorgung aller Kranken, wir wollen Qualität, und zwar nachweislich gute Qualität.

Pauschalen sollen nicht nur auf einheitlichen Strukturen, sondern auch auf einheitlichen Qualitätsnachweisen beruhen. Das heisst, auch in der Grundversicherung ist die Leistung nicht nur effizient und günstig zu erbringen, sondern in nachweislich guter Qualität. Ich bitte Sie darum, dies so ins Gesetz zu schreiben und den Begriff der notwendigen Qualität, wie er jetzt im Gesetzentwurf steht, so zu ersetzen, dass es heisst, die obligatorisch versicherte Leistung sei effizient, günstig und in nachweislich guter Qualität zu erbringen.

S'agissant de la traduction française, je précise que ma proposition n'exige pas "des certificats de qualité", parce que cela n'existe pas. Ma proposition exige "la preuve de la qualité".