Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2007-03-22
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-22
Wortprotokoll
Ich möchte vorwegnehmen, dass ich keinen Einwand gegen den Inhalt dieses Sozialversicherungsabkommens habe. Es schliesst sich an die üblichen Abkommen an. Hier gibt es keine Mängel festzustellen. Ich beantrage Ihnen trotzdem, auf diese Vorlage nicht einzutreten, weil es dafür wesentlich bedeutendere Gründe gibt.
Ich habe in der Kommission einen Aufschub des Geschäftes beantragt, weil Ende Januar, als die Sitzung der SGK stattfand, der Druck der EU auf unser Steuersystem besonders spürbar war und weil wir als Fraktion bereits im Dezember den Bundesrat in einer Interpellation gebeten haben, gerade auch auf dieses Abkommen bezogen, Fragen zu beantworten. Die Interpellationsantwort ist in der Zwischenzeit eingetroffen, und die Antwort des Bundesrates bestärkt mich eigentlich darin, meinen Antrag auf Nichteintreten aufrechtzuerhalten und ihn hier noch verstärkt zu begründen. Die Frage lautete: "Ist der Bundesrat bereit, auf die Ratifikation von Sozialversicherungsabkommen mit diesen neuen (EU-)Staaten zu verzichten, solange die EU den Steuerwettbewerb der Schweiz nicht anerkennt?" Das ist die Ausgangslage.
Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort vom 9. März 2007: "Der Bundesrat geht grundsätzlich davon aus, dass beide Parteien ihre gegenseitigen Verpflichtungen einhalten. Solange dies der Fall ist, hält er es nicht für angebracht, Verbindungen zu anderen Dossiers herzustellen." Erfreulich ist mindestens einmal das "Solange dies der Fall ist". Wenn dies dann nicht mehr der Fall wäre, wäre der Bundesrat offensichtlich immerhin bereit - so kann man die Antwort interpretieren -, Verbindungen zu anderen Dossiers herzustellen. Meines Erachtens wäre es heute schon angebracht, aufgrund des Drucks der EU zu sagen: Wir warten mit Sozialversicherungsabkommen mit diesen neuen EU-Staaten einmal zu. Es gibt dafür auch noch andere Gründe.
Die Antwort des Bundesrates ist also sehr vom Prinzip Hoffnung geprägt: es werde ja dann wohl schon nichts Schlimmes passieren.
Nun die anderen Gründe: Einerseits werden Bulgarien und Rumänien von der EU gleich behandelt, bei der Aufnahme, in den Abläufen. Hier gewähren wir Bulgarien mit dem Versicherungsabkommen eine Bevorzugung gegenüber den anderen neuen EU-Staaten. Ich gehe davon aus, dass bei Aufnahme des freien Personenverkehrs mit diesen beiden Ländern dieses Sozialversicherungsabkommen entfällt und durch die Regelung des freien Personenverkehrs abgelöst wird. Die Aufnahme des freien Personenverkehrs dürfte ja kaum zu umgehen sein, als logische Fortsetzung - leider, muss ich sagen, aber es ist anzuerkennen, dass unsere Bevölkerung diese Frage immer wieder positiv beantwortet hat. So wird der freie Personenverkehr gelegentlich auch für Rumänien und Bulgarien gelten. Auch aus dieser Sicht wäre es also durchaus vertretbar, dass man diesem Geschäft im Sinne einer Verschiebung mit Nichteintreten begegnet.
Die Aussenpolitische Kommission hat in ihrem Bericht übrigens auch kritische Äusserungen gemacht und Kritisches zum Ausdruck gebracht: Bulgarien wird in den internationalen Korruptionsstatistiken als korruptionsanfälliges Land, ja als eines der korruptionsanfälligsten Länder aufgeführt. Und wir gehen hin und machen vorzeitig ein solches Abkommen! Auch aus dieser Sicht ist die Notwendigkeit also nicht absolut gegeben.
Ich möchte Sie bitten, auf dieses Abkommen zu verzichten, solange der Steuerstreit nicht bereinigt ist. Unter dem Motto "es tuet's jetzt denn öppe" möchte ich Sie bitten, dem Nichteintretensantrag der Minderheit zuzustimmen.